640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1962 Nr. 5 ausgegeben am 9. März 1962
Gesetz
vom 30. Januar 1962
betreffend die Abänderung von Art. 118 des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 1
In Art. 118 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 30. Januar 1961 wird der Satz: "Bruchteile einer Pferdekraft von mehr als 0,5 werden als voll gerechnet" aufgehoben.
Art. 2
1) Dieses Gesetz wird als dringlich erklärt und tritt rückwirkend auf 1. Januar 1962 in Kraft.
2) Die Motorfahrzeugsteuer für das Jahr 1962 ist bereits unter Berücksichtigung dieses Gesetzes zu erheben.
gez. Franz Josef

gez. Alexander Frick

Fürstlicher Regierungschef