640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1972 Nr. 4 ausgegeben am 25. Januar 1972
Gesetz
vom 15. Dezember 1971
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern
Dem nachstehenden, vom Landtag gefassten Beschluss, erteile Ich Meine Zustimmung:
§ 1
Art. 128bis Abs. 1 des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 30. Januar 1961 in der Fassung des Gesetzes vom 1. März 1970, LGBl. 1970 Nr. 18, erhält folgende neue Fassung:
1) Das Steuerergebnis der Gemeinden pro Einwohner wird durch einen Zuschlag aus Landesmitteln auf das rechnerische Mittel angehoben.
§ 2
Dieses Gesetz wird als nicht dringlich erklärt und tritt erstmals bei der Berechnung des Finanzausgleiches für das Rechnungsjahr 1972 in Kraft.
gez. Franz Josef

gez. Dr. Alfred Hilbe

Fürstlicher Regierungschef