216.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1980 Nr. 13 ausgegeben am 20. Februar 1980
Gesetz
vom 19. Dezember 1979
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes
Dem nachstehenden, vom Landtag gefassten Beschluss, erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
§ 61 Abs. 1 der Schlussabteilung des Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) vom 20. Januar 1926, LGBl. 1926 Nr. 4, in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1928 über das Treuunternehmen, LGBl. 1928 Nr. 6, erhält folgende neue Fassung:
§ 61 Abs. 1
1) Wegen Übertretungen aus leichter Körperverletzung, Diebstahl, Veruntreuung, Betrug, Untreue, boshafter Beschädigung fremden Eigentums findet eine Bestrafung nur auf Antrag des in seinem Rechte Verletzten statt.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Franz Josef

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef