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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1989 | Nr. 65 | ausgegeben am 14. Dezember 1989 |
Verfassungsgesetz
vom 3. Dezember 1989
über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Kontrolle der Justizverwaltung)
Dem nachstehenden in der Volksabstimmung vom 1./3. Dezember 1989 angenommenen Verfassungsgesetz erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 63 Abs. 1 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 erhält folgenden neuen Wortlaut:
Dem Landtag steht das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung zu; er übt dieses Recht durch eine von ihm zu wählende Geschäftsprüfungskommission aus.
Dieses Verfassungsgesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Voksabstimmung vom 1./3. Dezember 1989, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 13 425
Eingegangene Stimmzettel 6 865
Annehmende sind 3 480
Verwerfende sind 2 677
Ungültige Stimmen 117
Leere Stimmen 591
beschliesst:
der Initiativentwurf vom 14. Juni 1989 über die Abänderung von Art. 63 der Verfassung (Kontrolle der Justizverwaltung) wird als vom Volke angenommen erklärt.
gez. Hans-Adam
gez. Hans Brunhart
Fürstlicher Regierungschef