| 640.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1990 |
Nr. 54 |
ausgegeben am 27. September 1990 |
Gesetz
vom 12. September 1990
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 30. Januar 1961 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz), LGBl. 1961 Nr. 7, in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1987, LGBl. 1987 Nr. 39, wird wie folgt abgeändert:
Von der sich für Land und Gemeinde ergebenden Gesamtsteuer wird für Ehegatten, die in ehelicher Gemeinschaft leben, ein Abzug von einem Drittel, höchstens jedoch 4 000 Franken gewährt.
Dieses Gesetz findet erstmals im Jahre 1990 für die das Jahr 1989 betreffende Vermögens- und Erwerbssteuer Anwendung.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.
gez. Hans-Adam
gez. Hans Brunhart
Fürstlicher Regierungschef