741.52
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1992 Nr. 92 ausgegeben am 10. Oktober 1992
Verordnung
vom 28. Juli 1992
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 23 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, in der Fassung des Gesetzes vom 26. März 1992, LGBl. 1992 Nr. 45, verordnet die Regierung:
I.
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, in der Fassung der Verordnung vom 26. April 1988, LGBl. 1988 Nr. 18, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 2
2) Die Kontrollschilder werden mit einem roten Streifen versehen, auf dem eine Kontrollmarke aufgeklebt wird, die die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt.
Art. 17
Kontrollmarken
Die Kontrollmarke gemäss untenstehender massstäblicher Abbildung wird bei den Kontrollschildern im roten Streifen aufgeklebt.
Anhang
Der Anhang (Ausweismuster) Ziff. 12 und 13 wird wie folgt abgeändert:
II.
Die Ausweise gemäss Anhang Ziff. 13 werden spätestens ab 1. April 1993 abgegeben. Bis dahin werden weiterhin die Ausweise gemäss altem Anhang Ziff. 13 ausgegeben.
III.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Hans Brunhart

Fürstlicher Regierungschef