| 741.52 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1994 |
Nr. 58 |
ausgegeben am 20. Oktober 1994 |
Verordnung
vom 4. Oktober 1994
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 23 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, wird wie folgt abgeändert:
1) Kontrollschilder für Motorwagen haben einen schwarzen Grund und eine weisse Schrift. Das vordere Kontrollschild hat eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 8 cm, das hintere Schild eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm oder eine Länge von 50 cm und eine Höhe von 11 cm.
Anhang
Der Anhang (Ausweismuster) Ziff. 4 wird wie folgt abgeändert:
4 Sonderbewilligung (Farbe rosa, Format A4)
Die Ausweise gemäss Anhang Ziff. 4 werden spätestens ab 1. April 1995 abgegeben. Bis dahin können weiterhin die Ausweise gemäss altem Anhang Ziff. 4 ausgegeben werden.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef