952.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1996 Nr. 63 ausgegeben am 24. Mai 1996
Gesetz
vom 21. März 1996
über die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Finanzgesellschaften, LGBl. 1992 Nr. 108, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 5
5) Bei dringendem Verdacht strafbarer Handlungen nach § 165 oder § 278a StGB besteht Meldepflicht an die Dienststelle für Bankenaufsicht. Es besteht darüber hinaus ein Melderecht an die Staatsanwaltschaft.
II.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef