240 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1997 |
Nr. 134 |
ausgegeben am 11. Juli 1997 |
Gesetz
vom 14. Mai 1997
über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb, LGBl. 1992 Nr. 121, wird wie folgt abgeändert:
b) über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Verkaufsveranstaltung oder über seine Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt;
Aufgehoben
Aufgehoben
Aufhebung bisherigen Rechts
Die Ausverkaufsordnung vom 22. Juli 1948, LGBl. 1948 Nr. 16, in der Fassung der Verordnung vom 23. Januar 1996, LGBl. 1996 Nr. 22, wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef