| 741.52 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1998 |
Nr. 65 |
ausgegeben am 16. April 1998 |
Verordnung
vom 17. März 1998
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 23 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, in der Fassung der Verordnung vom 26. April 1988, LGBl. 1988 Nr. 18, wird wie folgt abgeändert:
Kontrollschilder für Motorwagen
Die Kontrollschilder für Motorwagen werden nur in der Weise abgegeben, dass das vordere Schild eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 8 cm, das hintere eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm oder eine Länge von 44 cm bzw. 50 cm und eine Höhe von 11 cm hat.
1) Die Kontrollschilder für Motorwagen und Anhänger haben einen schwarzen Grund und eine weisse Schrift. Das vordere Kontrollschild hat eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 8 cm. Das hintere Kontrollschild hat eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm oder eine Länge von 44 cm bzw. 50 cm und eine Höhe von 11 cm. Das Schild des Anhängers hat eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm oder eine Länge von 44 cm bzw. 50 cm und eine Höhe von 11 cm.
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef