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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1999 Nr. 80 ausgegeben am 21. April 1999
Kundmachung
vom 6. April 1999
betreffend die Zurücknahme eines Vorbehaltes zu Art. 8 der Menschenrechtskonvention
Das Fürstentum Liechtenstein nimmt mit Wirkung vom 18. Februar 1999 den Vorbehalt zu Art. 8 (Recht und Achtung des Familienlebens in bezug auf die Stellung des unehelichen Kindes und die Stellung der Frau im Ehe- und Familienrecht) zur Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, LGBl. 1982 Nr. 60, zurück.
Der Landtag hat der Zurücknahme dieses Vorbehaltes in seiner Sitzung vom 18. Dezember 1998 die Zustimmung erteilt.
Die Hinterlegung der entsprechenden Urkunde beim Generalsekretär des Europarates erfolgte am 18. Februar 1999.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef