172.014.2 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 1999 |
Nr. 87 |
ausgegeben am 30. April 1999 |
Gesetz
vom 10. März 1999
betreffend die Umbenennung der Dienststelle für Bankenaufsicht
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 1
Amt für Finanzdienstleistungen
Die Dienststelle für Bankenaufsicht wird in Amt für Finanzdienstleistungen umbenannt.
Art. 2
Abänderung von Amtsbezeichnungen
In Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung Dienststelle für Bankenaufsicht durch Amt für Finanzdienstleistungen zu ersetzen.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef