| 172.014.4 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 1999 |
Nr. 157 |
ausgegeben am 23. Juli 1999 |
Gesetz
vom 19. Mai 1999
über den Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Art. 1
Zweck
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und das Landesveterinäramt werden zusammengeschlossen.
Art. 2
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Die mit den Aufgaben des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes betraute Amtsstelle trägt die Bezeichnung Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen.
Art. 3
Abänderung von Amtsbezeichnungen
In Gesetzen und Verordnungen ist die Bezeichnung Amt für Lebensmittelkontrolle und die Bezeichnung Landesveterinäramt durch Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu ersetzen.
Art. 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Dr. Mario Frick
Fürstlicher Regierungschef