| 216.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2001 |
Nr. 175 |
ausgegeben am 16. November 2001 |
Gesetz
vom 13. September 2001
über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechtes
Das Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926, LGBl. 1926 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
1) In das Register werden Tatsachen und Verhältnisse aufgenommen, die sich beziehen auf:
5a. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWIV-Ausführungsgesetz vom 13. September 2001 in Kraft.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef