216.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2001 Nr. 175 ausgegeben am 16. November 2001
Gesetz
vom 13. September 2001
über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechtes
Das Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926, LGBl. 1926 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
Art. 947 Abs. 1 Ziff. 5a
1) In das Register werden Tatsachen und Verhältnisse aufgenommen, die sich beziehen auf:
5a. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWIV-Ausführungsgesetz vom 13. September 2001 in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef