0.748.091.011.2 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2003
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Nr. 42
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ausgegeben am 30. Januar 2003
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Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem schweizerischen Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der liechtensteinischen Dienststelle für Zivilluftfahrt (DZL)
Unterzeichnet am 27. Januar 2003
Inkrafttreten: 27. Januar 2003
Das BFU und die DZL sind gestützt auf Ziff. III des Notenaustausches vom 27. Januar 2003 zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit der schweizerischen und liechtensteinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt wie folgt übereingekommen:
1. Gegenstand
Das BFU führt im Auftrag der DZL die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt durch, die auf Grund der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins in die Zuständigkeit der liechtensteinischen Behörde fallen.
2. Verfahren
Für das Verfahren zur Durchführung der Untersuchungen sowie das Erstellen, Übermitteln und Veröffentlichen der Unfall- und Störungsberichte sowie allfälliger Sicherheitsempfehlungen sind die Grundsätze der Richtlinie 94/56/EG massgebend.
3. Schriftverkehr
Der in Ausführung dieser Vereinbarung entstehende Schriftverkehr ist direkt über die DZL zu führen, sofern die DZL nach Absprache mit dem BFU nichts anderes vorsieht. Bei direkter Korrespondenz zwischen dem BFU und anderen Stellen informiert das BFU die DZL über den Geschäftsvorgang in geeigneter Weise und gewährt Akteneinsicht.
4. Abgeltung
Die gestützt auf die vorliegende Vereinbarung anfallenden Kosten des BFU und weiterer in die Untersuchungen involvierter schweizerischer Behörden und Stellen werden vom Fürstentum Liechtenstein getragen.
5. Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Notenaustausch in Kraft. Sie gilt solange, als dieser Notenaustausch in Kraft steht. Änderungen dieser Vereinbarung können jederzeit getroffen werden.
Bern, den 27. Januar 2003
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Vaduz, den 27. Januar 2003
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Für das Büro für Flugunfalluntersuchungen:
gez. Jean Overney
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Für die Dienststelle für Zivilluftfahrt:
gez. Wilfried Pircher
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