741.52
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2003 Nr. 77 ausgegeben am 21. Februar 2003
Verordnung
vom 11. Februar 2003
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 23 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
I.
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, in der Fassung der Verordnung vom 28. Juli 1992, LGBl. 1992 Nr. 92, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1
Form, Gestaltung und Material
1) Die Lernfahr-, Führer-, Fahrzeug- und Fahrlehrerausweise, die Sonderbewilligungen sowie die Ausbildungsbewilligungen für Ausbilder von Lastwagenführer-Lehrlingen haben hinsichtlich Form und Gestaltung den im Anhang wiedergegebenen Mustern zu entsprechen.
2) Die unbefristet gültigen Ausweise sowie die Führerausweise in Kreditkartenformat sind aus einem von der Regierung zugelassenen dauerhaften Material herzustellen.
Art. 2
Aufgehoben
Art. 3
Aufgehoben
Anhang Ziff. 11
Aufgehoben
Anhang Ziff. 13
13 Führerausweis für alle Kategorien, Unterkategorien und Spezialkategorien (Farbe rosa, Kreditkartenformat: 86 x 55mm)
II.
1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2003 in Kraft.
2) Nach bisherigem Recht ausgestellte Ausweise bleiben bis zur Ausstellung von Ausweisen nach neuem Recht aufrecht.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef