vom 21. Dezember 2004
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Eignungsprüfung für Wirtschaftsprüfer aus dem Ausland
Aufgrund von Art. 33 bis 40 und 57 des Gesetzes vom 9. Dezember 1992 über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften, LGBl. 1993 Nr. 44, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 3. Oktober 1995 über die Eignungsprüfung für Wirtschaftsprüfer aus dem Ausland, LGBl. 1995 Nr. 201, in der Fassung der Verordnung vom 18. Mai 1999, LGBl. 1999 Nr. 120, wird wie folgt abgeändert:
In Art. 1 wird die Bezeichnung "Amt für Finanzdienstleistungen" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)", in der grammatikalisch richtigen Form, ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.