| 952.3 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005 |
Nr. 1 |
ausgegeben am 3. Januar 2005 |
Gesetz
vom 26. November 2004
über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG), LGBl. 2004 Nr. 175, wird wie folgt abgeändert:
r) Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz).
a) jährliche Aufsichtsabgaben gemäss dem für die jeweilige Branche geltenden Ansatz;
e) die einer laufenden Aufsicht der FMA unterliegenden natürlichen und juristischen Personen, deren Angestellte und die Mitglieder derer Organe.
1) Art. 5 Abs. 1 Bst. r tritt gleichzeitig mit dem Gebäudeversicherungsgesetz in Kraft.
2) Art. 30 Abs. 1 Bst. a und Art. 34 Abs. 3 Bst. e treten am 1. Januar 2005 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef