944.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2005 Nr. 38 ausgegeben am 22. Februar 2005
Gesetz
vom 15. Dezember 2004
über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. Oktober 2002 zum Schutz der Konsumenten (Konsumentenschutzgesetz, KSchG), LGBl. 2002 Nr. 164, wird wie folgt abgeändert:
Art. 18 Abs. 1 Bst. d
d) des Schutzes bei Vertragsabschlüssen nach dem Fernabsatzgesetz und dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz.
II.
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung:
a) der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (EWR-Rechtssammlung: Anh. XIX - 3a.01);
b) der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 30d.01).
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz vom 15. Dezember 2004 in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef