214.11 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2005
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Nr. 150
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ausgegeben am 21. Juli 2005
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Gesetz
vom 19. Mai 2005
über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Grundverkehrsgesetz vom 9. Dezember 1992, LGBl. 1993 Nr. 49, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
1) Keiner Genehmigung der zuständigen Grundverkehrsbehörden bedarf der Erwerb von Eigentum an Grundstücken:
g) für die Bereinigung von Grenzen nach Art. 25 Abs. 1 VermG.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Vermessungsgesetz in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef