| 172.051.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2005
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Nr. 263
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ausgegeben am 23. Dezember 2005
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Verordnung
vom 20. Dezember 2005
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Aufgrund von Art. 67 des Gesetzes vom 19. Juni 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen; ÖAWG), LGBl. 1998 Nr. 135, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 3. November 1998 über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen; ÖAWV), LGBl. 1998 Nr. 189, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
2) Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auch in weiteren Fällen als denjenigen nach Abs. 1 das Verhandlungsverfahren gewählt werden. Der Auftraggeber hat der Regierung die Gründe hierfür vorgängig der Durchführung des Verfahrens bekannt zu geben und deren Genehmigung einzuholen, sofern der Auftragswert bei Bau- und Lieferaufträgen 100 000 Franken sowie bei Dienstleistungsaufträgen 212 242 Franken übersteigt.
3) Bei Dienstleistungsaufträgen mit einem Auftragswert von weniger als 212 242 Franken sowie bei Bau- und Lieferaufträgen mit einem Auftragswert von weniger als 100 000 Franken kann das Verhandlungsverfahren gewählt werden, ohne dass ein Fall nach Art. 24 Abs. 2 und 3 vorzuliegen hat. Es hat keine vorgängige Bekanntmachung zu erfolgen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef