641.81 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2006 |
Nr. 32 |
ausgegeben am 10. Februar 2006 |
Gesetz
vom 25. November 2005
über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. Oktober 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG), LGBl. 2000 Nr. 273, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Liechtensteinische Vollzugsbehörden
1) Gegen Verfügungen und Entscheidungen der Motorfahrzeugkontrolle sowie der Landespolizei kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erhoben werden.
2) Gegen Verfügungen und Entscheidungen der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef