210.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2006 Nr. 38 ausgegeben am 15. Februar 2006
Gesetz
vom 14. Dezember 2005
betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 26. November 2003 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Ziff. III (Übergangsbestimmungen) des Gesetzes vom 26. November 2003 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, LGBl. 2003 Nr. 276, wird wie folgt abgeändert:
Ziff. III
Der Anspruch auf Elternurlaub im Sinne von Art. 34a kann bis zum 31. Dezember 2008 auch geltend gemacht werden bei:
a) einem Kind, das vor dem 1. Januar 2004 geboren wurde, sofern es am 1. Januar 2004 das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte; oder
b) einem Kindschaftsverhältnis nach Art. 34a Bst. b, das vor dem 1. Januar 2004 begründet wurde, sofern das Kind am 1. Januar 2004 das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef