961.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2006 Nr. 128 ausgegeben am 30. Juni 2006
Gesetz
vom 17. Mai 2006
über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. Dezember 1995 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz; VersAG), LGBl. 1996 Nr. 23, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 22
Vermittlungstätigkeit
Versicherungsunternehmen dürfen keine Dienstleistungen von Versicherungsvermittlern in Anspruch nehmen, die dem Versicherungsvermittlungsgesetz unterstehen und nicht über die erforderliche Zulassung der FMA verfügen.
Art. 64 Abs. 3 Bst. f
f) wer Dienstleistungen eines Versicherungsvermittlers in Anspruch nimmt, der dem Versicherungsvermittlungsgesetz untersteht und nicht über die erforderliche Zulassung der FMA verfügt;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Versicherungsvermittlungsgesetz vom 17. Mai 2006 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef