| 951.30 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007 |
Nr. 45 |
ausgegeben am 21. Februar 2007 |
Gesetz
vom 13. Dezember 2006
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBl. 2005 Nr. 156, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13 Sachüberschrift und Abs. 1
Angaben auf Briefen, Bestellscheinen und Webseiten
1) Für Verwaltungsgesellschaften und Anlagegesellschaften gelten in Bezug auf die Angaben auf Briefen, Bestellscheinen und Webseiten die Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts, insbesondere Art. 120a. Für Anlagegesellschaften mit veränderlichem Kapital darf die Bezeichnung "AGmvK", für Anlagegesellschaften mit fixem Kapital die Bezeichnung "AGmfK" verwendet werden.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef