952.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 175 ausgegeben am 26. Juli 2007
Gesetz
vom 23. Mai 2007
über die Abänderung des Bankengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz), LGBl. 1992 Nr. 108, wird wie folgt abgeändert:
Art. 25
Wohnsitz
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung müssen auf Grund ihres Wohnsitzes in der Lage sein, ihre Funktion und ihre Aufgaben tatsächlich und einwandfrei zu erfüllen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef