| 952.0 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 175
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ausgegeben am 26. Juli 2007
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Gesetz
vom 23. Mai 2007
über die Abänderung des Bankengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Finanzgesellschaften (Bankengesetz), LGBl. 1992 Nr. 108, wird wie folgt abgeändert:
Wohnsitz
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung müssen auf Grund ihres Wohnsitzes in der Lage sein, ihre Funktion und ihre Aufgaben tatsächlich und einwandfrei zu erfüllen.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef