| 951.30 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 198
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ausgegeben am 27. Juli 2007
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Gesetz
vom 23. Mai 2007
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBl. 2005 Nr. 156, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
d) geschlossene Investmentunternehmen: Investmentunternehmen, die nicht zur Rücknahme von Anteilen verpflichtet sind.
2a. Prospekt des geschlossenen Investmentunternehmens
Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den vollständigen und vereinfachten Prospekt, insbesondere die Art. 5 bis 10, finden keine Anwendung auf geschlossene Investmentunternehmen. Für die Erstellung, die Genehmigung und die Verbreitung des Prospekts bei geschlossenen Investmentunternehmen gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Wertpapierprospektgesetz (WPPG) vom 23. Mai 2007 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef