961.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2007 Nr. 264 ausgegeben am 31. Oktober 2007
Gesetz
vom 20. September 2007
über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. Dezember 1995 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz; VersAG), LGBl. 1996 Nr. 23, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 59u Abs. 1
1) Unbeschadet des Art. 59r ist für die Wirkungen der Eröffnung eines Verfahrens auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer an einem geregelten Markt im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Ziff. 14 der Richtlinie 2004/39/EG ausschliesslich das Recht des Staates massgebend, das für den betreffenden Markt gilt.
Art. 59w Bst. c
c) Wertpapiere oder andere in Abschnitt C des Anhangs 1 der Richtlinie 2004/39/EG genannte Instrumente, deren Existenz oder Übertragung die Eintragung in ein gesetzlich vorgeschriebenes Register oder Konto voraussetzt oder die in einer dem Recht des Vertragsstaates des EWR-Abkommens unterliegenden zentralen Verwahrstelle verwahrt werden;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. September 2007 über die Abänderung des Bankengesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef