961.01 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2007
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Nr. 264
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ausgegeben am 31. Oktober 2007
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Gesetz
vom 20. September 2007
über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. Dezember 1995 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz; VersAG), LGBl. 1996 Nr. 23, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
1) Unbeschadet des Art. 59r ist für die Wirkungen der Eröffnung eines Verfahrens auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer an einem geregelten Markt im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Ziff. 14 der Richtlinie 2004/39/EG ausschliesslich das Recht des Staates massgebend, das für den betreffenden Markt gilt.
c) Wertpapiere oder andere in Abschnitt C des Anhangs 1 der Richtlinie 2004/39/EG genannte Instrumente, deren Existenz oder Übertragung die Eintragung in ein gesetzlich vorgeschriebenes Register oder Konto voraussetzt oder die in einer dem Recht des Vertragsstaates des EWR-Abkommens unterliegenden zentralen Verwahrstelle verwahrt werden;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. September 2007 über die Abänderung des Bankengesetzes in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef