| 951.30 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2007
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Nr. 268
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ausgegeben am 31. Oktober 2007
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Gesetz
vom 20. September 2007
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBl. 2005 Nr. 156, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
4) Diesem Gesetz unterstehen nicht:
a) Vermögen, die von den Kunden einer Bank mit Sitz in Liechtenstein aufgebracht und zum Zwecke der gemeinschaftlichen Kapitalanlage gesondert für deren Rechnung verwaltet werden (bankinterne Sondervermögen); Banken dürfen für solche Vermögen nicht öffentlich werben und haben darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um keine Investmentunternehmen nach diesem Gesetz handelt;
8) Die Eigenmittel einer Verwaltungsgesellschaft dürfen nie unter den in Art. 21 der Richtlinie 2006/49/EG genannten Betrag sinken. Bei Unterschreiten der vorgesehenen Eigenmittel kann die FMA eine Frist einräumen, innerhalb derer der Betrag entsprechend zu erhöhen ist, ansonsten die Tätigkeit eingestellt werden muss.
Art. 102 Abs. 3 Bst. a und c
3) Ein Informationsaustausch durch die FMA mit folgenden inländischen und ausländischen Institutionen ist zulässig, soweit diese die Informationen zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Aufgaben benötigen:
a) den kraft Gesetzes oder im öffentlichen Auftrag mit der Überwachung von Banken, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Finanzmärkten betrauten Stellen sowie von diesen beauftragten Personen;
c) den mit der gesetzlichen Prüfung der Rechnungslegung von Banken, Finanzinstituten, Wertpapierfirmen und anderen Finanzinstitutionen betrauten Personen;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. September 2007 über die Abänderung des Bankengesetzes in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef