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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2008
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Nr. 310
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ausgegeben am 15. Dezember 2008
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Verfassungsgesetz
vom 17. September 2008
über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, wird wie folgt abgeändert:
2) Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern werden durch Staatsverträge und Gesetz geregelt.
Dieses Verfassungsgesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef