| 951.30 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2008
|
Nr. 358
|
ausgegeben am 22. Dezember 2008
|
Gesetz
vom 23. Oktober 2008
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBl. 2005 Nr. 156, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
m) qualifizierte Beteiligung: das direkte oder indirekte Halten von wenigstens 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einer anderen Verwaltungsgesellschaft oder die Möglichkeit der Wahrnehmung eines massgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft, an der eine Beteiligung gehalten wird. Für die Feststellung der Stimmrechte sind die Art. 25, 26, 27 und 31 des Offenlegungsgesetzes anzuwenden;
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Offenlegungsgesetz vom 23. Oktober 2008 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef