235.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2009 Nr. 380 ausgegeben am 30. Dezember 2009
Gesetz
vom 20. November 2009
über die Abänderung des Datenschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Datenschutzgesetz (DSG) vom 14. März 2002, LGBl. 2002 Nr. 55, wird wie folgt abgeändert:
Art. 36
Entschädigung
Die Mitglieder der Datenschutzkommission werden für ihre Tätigkeit gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe und der Kommissionen entschädigt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 53/2009 und 86/2009