840.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 146 ausgegeben am 17. Mai 2010
Verordnung
vom 11. Mai 2010
über die Abänderung der Wohnbauförderungsverordnung
Aufgrund von Art. 10a, 10b, 35 Abs. 3 und Art. 58 des Gesetzes vom 30. Juni 1977 über die Förderung des Wohnungsbaues (Wohnbauförderungsgesetz; WBFG), LGBl. 1977 Nr. 46, in der Fassung des Gesetzes vom 17. März 2010, LGBl. 2010 Nr. 120, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 14. Dezember 2004 zum Wohnbauförderungsgesetz (Wohnbauförderungsverordnung; WBFV), LGBl. 2004 Nr. 285, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1
Aufgehoben
Art. 2 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2
Berechnung der Nebenflächen und Gemeinschaftsanlagen
1) Offene Bauteile, wie insbesondere Eingangsüberdachungen, Loggien und Balkone werden bei der Berechnung der Nebenflächen nicht berücksichtigt.
2) Gemeinschaftlich genutzte Anlagen sind prozentual nach den jeweiligen Wertquoten anzurechnen.
Art. 3 Abs. 1
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef