Art. 3a
Unlauter handelt insbesondere, wer es bei Gewinnspielen zur Verkaufsförderung unterlässt, in der Werbung Folgendes anzugeben:
a) Identität (Name, Adresse, Sitz) des Veranstalters und des Auftraggebers;
b) Anzahl, Art und Wert aller Preise;
c) Einsendeort und Einsendeschluss;
d) jegliche geografische oder personenbezogene Einschränkung wie Ort oder Alter;
e) jegliche Verpflichtung zum Kaufnachweis;
f) alle mit der Teilnahme verbundenen Kosten;
g) Datum und Art und Weise der Gewinnermittlung, der Bekanntmachung der Gewinner sowie der Gewinnaushändigung;
h) alle weiteren Teilnahmebedingungen.