952.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2010 Nr. 389 ausgegeben am 9. Dezember 2010
Gesetz
vom 20. Oktober 2010
über die Abänderung des Bankengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz; BankG), LGBl. 1992 Nr. 108, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15 Abs. 2 Einleitungssatz
2) Wenn die Bank oder Wertpapierfirma Teil einer im Finanzbereich tätigen ausländischen Gruppe bildet, wird die Bewilligung zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Art. 18 bis 24 nur erteilt, wenn:
Art. 17 Abs. 1
1) Die Bewilligung zum Betrieb einer Bank oder Wertpapierfirma wird erteilt, wenn sämtliche Voraussetzungen nach Art. 18 bis 24 erfüllt sind.
Art. 25
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2010