| 951.30 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2011 |
Nr. 9 |
ausgegeben am 11. Januar 2011 |
Gesetz
vom 25. November 2010
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
1
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG), LGBl. 2005 Nr. 156, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 97 Abs. 2
2) Die Bewilligung wird Revisionsstellen erteilt, wenn:
a) ihre Geschäftsleitung, die leitenden Revisoren und die Organisation gewährleisten, dass sie die Revisionsaufträge dauernd und sachgemäss ausführen; und
b) sie über eine Bewilligung nach dem Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften verfügen.
Art. 98 Abs. 1a
1a) Die Revisionsstellen haben bei der Prüfung von Investmentunternehmen und deren Verwaltungsgesellschaften die Prüfungsstandards nach Art. 10a Abs. 1 des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften anzuwenden.
Art. 99a
Aufsicht über die Revisionsstellen
Bei der Beaufsichtigung der Revisionsstellen kann die FMA insbesondere Qualitätskontrollen durchführen und die Revisionsstellen bei ihrer Prüftätigkeit bei Investmentunternehmen und deren Verwaltungsgesellschaften begleiten.
Art. 111 Abs. 4 Bst. f und g
4) Von der FMA wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 100 000 Schweizer Franken bestraft, wer:
f) in der Werbung für ein Investmentunternehmen unzulässige, falsche oder irreführende Angaben macht;
g) als Revisor seine Pflichten nach diesem Gesetz, insbesondere nach Art. 97 bis 100, verletzt.
Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (EWR-Rechtssammlung: Anh. XXII - 10f.01).
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. November 2010 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
78/2010 und
111/2010