952.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 299 ausgegeben am 1. August 2011
Gesetz
vom 28. Juni 2011
über die Abänderung des Bankengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz; BankG), LGBl. 1992 Nr. 108, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 26a Abs. 2 Bst. a
a) eine in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassene Bank, Wertpapierfirma, Vermögensverwaltungsgesellschaft oder Verwaltungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder des Investmentunternehmensgesetzes;
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee
ee) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien sowie ihre Verwaltungsgesellschaften;
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3
3. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und an Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 26/2011 und 58/2011