930.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 307 ausgegeben am 1. August 2011
Gesetz
vom 28. Juni 2011
über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gewerbegesetz (GewG) vom 22. Juni 2006, LGBl. 2006 Nr. 184, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Bst. i
i) die Tätigkeit der Banken und Wertpapierfirmen, der Versicherungsunternehmungen, der Pfandleihanstalten, der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien, der Vermögensverwaltungsgesellschaften, der Versicherungsvermittler sowie der Zahlungsdienstleister;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 26/2011 und 58/2011