vom 20. Oktober 2011
Das Gesetz vom 25. Oktober 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG), LGBl. 2000 Nr. 273, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit Art. 50 des Gesetzes vom 20. Oktober 2011 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
61/2011 und
107/2011