vom 15. November 2011
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 99 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13
Motorfahrräder
1) Kontrollschilder für Motorfahrräder sind 14 cm hoch und 10 cm breit. Sie sind aus korrosionsbeständigem Metall und weisen einen gelb reflektierenden Belag auf. Buchstaben und Zahlen haben eine schwarze Farbe. Oben sind das Landeskennzeichen FL, daneben die Vignette nach Abs. 2 und darunter auf zwei Linien die 5-stelligen Kontrollschildnummern erhaben eingepresst.
2) Versicherungsvignette für Motorfahrräder:
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 21. Oktober 2011 über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft.
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Das Ausgabedatum lautet in der authentischen Fassung fälschlicherweise 16. Dezember 201, berichtigt durch
LGBl. 2012 Nr. 41.