946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 43 ausgegeben am 17. Februar 2012
Verordnung
vom 14. Februar 2012
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages und der Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und gestützt auf die Beschlüsse 2010/639/GASP vom 25. Oktober 2010, 2011/69/GASP vom 31. Januar 2011, 2011/174/GASP vom 21. März 2011, 2011/301/GASP vom 23. Mai 2011, 2011/357/GASP vom 20. Juni 2011, 2011/666/GASP vom 10. Oktober 2011 und 2011/847/GASP vom 16. Dezember 2011 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 27. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus, LGBl. 2006 Nr. 140, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1 Bst. A Ziff. 209 und 210
A. Natürliche Personen
 
Name
Transkription der belarussischen und russischen Schreibweise
Geburtsdatum und Geburtsort
Anschrift und Nummer des Reisepasses
Funktion/
Position
209.
Bandarenka Sjarhej Uladsimirawitsch Bondarenko Sergej Wladimirowitsch
 
Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417 Tel.: +375 17 2800264
Richter am Perwomaiski Bezirksgericht in Minsk. Verurteilte am 24. November 2011 Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsverteidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechtszentrums "Viasna" und Vizepräsident von FIDH). Das Verfahren wurde in einer Weise geführt, die einen klaren Verstoss gegen die Strafprozessordnung darstellt. Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repression im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.
210.
Sajkouski Uladsimir Sajkowskij Wladimir
 
Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417 Tel.: +375 17 2800264
Staatsanwalt am Perwomaiski Bezirksgericht in Minsk. War mit dem Verfahren gegen Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsverteidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechtszentrums "Vjasna" und Vizepräsident von FIDH) befasst. Die von ihm vertretene Anklage war eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellte einen klaren Verstoss gegen die Strafprozessordnung dar. Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repression im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.
Anhang 2 Ziff. 209 und 210
 
Name
Transkription der belarussischen und russischen Schreibweise
Geburtsdatum und Geburtsort
Anschrift und Nummer des Reisepasses
Funktion/
Position
209.
Bandarenka Sjarhej Uladsimirawitsch Bondarenko Sergej Wladimirowitsch
 
Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417 Tel.: +375 17 2800264
Richter am Perwomaiski Bezirksgericht in Minsk. Verurteilte am 24. November 2011 Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsverteidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechtszentrums "Viasna" und Vizepräsident von FIDH). Das Verfahren wurde in einer Weise geführt, die einen klaren Verstoss gegen die Strafprozessordnung darstellt. Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repression im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.
210.
Sajkouski Uladsimir Sajkowskij Wladimir
 
Anschrift: Verwaltung des Perwomaiski Bezirksgerichts, Rechtsabteilung Tschornogo K. 5 Büro 417 Tel.: +375 17 2800264
Staatsanwalt am Perwomaiski Bezirksgericht in Minsk. War mit dem Verfahren gegen Ales Bjaljatski (einer der bekanntesten Menschenrechtsverteidiger, Präsident des belarussischen Menschenrechtszentrums "Vjasna" und Vizepräsident von FIDH) befasst. Die von ihm vertretene Anklage war eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellte einen klaren Verstoss gegen die Strafprozessordnung dar. Bjaljatski hat sich aktiv für die Verteidigung und Unterstützung der Menschen eingesetzt, die unter der Repression im Zusammenhang mit den Wahlen vom 19. Dezember 2010 und dem brutalen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition gelitten haben.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef