952.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 230 ausgegeben am 12. Juli 2012
Gesetz
vom 22. Juni 2012
über die Abänderung des Bankengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz; BankG), LGBl. 1992 Nr. 108, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 63 Abs. 3 Bst. l und n
3) Von der FMA wird wegen Übertretung mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft:
l) wer einer rechtskräftigen Verfügung der FMA nicht nachkommt;
n) wer als Revisor seine Pflichten nach diesem Gesetz, insbesondere nach Art. 37 bis 40, verletzt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 71/2012