| 741.52 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2013 |
Nr. 20 |
ausgegeben am 22. Januar 2013 |
Verordnung
vom 15. Januar 2013
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 23 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 7
Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie ihre Anhänger
Die Kontrollschilder für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger haben einen schwarzen Grund und eine weisse Schrift. Sie haben eine Länge von 18 cm und eine Höhe von 14 cm. Oben links ist das Landeszeichen FL, oben rechts das kleine Staatswappen und darunter die Zahlen aufgetragen.
Art. 12
Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie ihre Anhänger
Kontrollschilder für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge haben einen gelben Grund und eine schwarze Schrift, Kontrollschilder für ihre Anhänger einen schwarzen Grund und eine weisse Schrift. Sie haben eine Länge von 10 cm und eine Höhe von 14 cm. Auf dem Kontrollschild sind oben das Landeszeichen FL und darunter die Zahlen aufgetragen.
Kontrollschilder im Format des bisherigen Rechts (Länge von 18 cm und Höhe von 14 cm) für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger dürfen noch bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben werden. Die bisherigen Schilder dürfen unbefristet weiterverwendet werden.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Martin Meyer
Regierungschef-Stellvertreter