235.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 336 ausgegeben am 31. Oktober 2013
Gesetz
vom 6. September 2013
über die Abänderung des Datenschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Datenschutzgesetz (DSG) vom 14. März 2002, LGBl. 2002 Nr. 55, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 28a Abs. 5
5) Im Übrigen findet auf den Datenschutzbeauftragten das Staatspersonalgesetz sinngemäss Anwendung.
Art. 28b Abs. 3
3) Im Übrigen findet auf das Dienstverhältnis des übrigen Personals der Datenschutzstelle das Staatspersonalgesetz sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 135/2012, 16/2013 und 46/2013