946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 369 ausgegeben am 22. November 2013
Kundmachung
vom 19. November 2013
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2013 Nr. 360
In der Verordnung vom 5. November 2013 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus, LGBl. 2013 Nr. 360, muss im Anhang Bst. A die Ziff. 202 richtigerweise wie folgt lauten:
202.
Yuriy Igorevich Trutko
Stellvertretender Leiter des Straflagers IK-2 in Bobruisk
Verantwortlich für die unmenschliche und grausame Behandlung der politischen Gefangenen D. Bondarenko, A. Sannikau und A. Beliatski im Straflager IK-2 in Bobruisk. Die Aktivisten der Opposition wurden gefoltert, ihnen wurde der Zugang zu einer rechtlichen Vertretung verweigert, und sie wurden in dem unter seiner Aufsicht stehenden Straflager in Einzelhaft gehalten. Trutko übte Druck auf A. Beliatski und A. Sannikau aus, um sie zu zwingen, ein Gnadengesuch zu unterzeichnen.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef