946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2014 Nr. 91 ausgegeben am 17. April 2014
Verordnung
vom 15. April 2014
über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, verordnet die Regierung:
Art. 1
Verbot der Entgegennahme von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Es ist verboten, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach dem Anhang befinden, ab Inkrafttreten dieser Verordnung entgegenzunehmen.
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen; oder
f) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 2
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a.
Art. 3
Kontrolle und Vollzug
Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 1. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
Art. 4
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach dem Anhang befinden, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Ebenso zu melden ist die Überweisung von Geldern oder die sonstige direkte oder indirekte Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach dem Anhang.
3) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 5
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft.
2) Wer gegen Art. 4 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
Art. 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang
(Art. 1 und 4 Abs. 1 und 2)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzmassnahmen richten
Die nachstehenden Namen sind in englischer Schreibweise aufgeführt. Unterschiedliche Schreibweisen (Transliteration) haben keinen Einfluss auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
1. Aksyonov, Sergey Valeryevich, geb. am 26.11.1972. Aksyonov wurde am 27. Februar 2014 in Anwesenheit prorussischer Bewaffneter im Obersten Rat der Krim zum "Premierminister der Krim" gewählt. Seine "Wahl" wurde am 1. März von Oleksandr Turchynov verfassungswidrig verfügt. Er ist aktiv für das "Referendum" vom 16. März 2014 eingetreten.
2. Konstantinov, Vladimir Andreevich, geb. am 19.3.1967. Als Vorsitzender des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim hat Konstantinov eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt und Wähler aufgefordert, für die Unabhängigkeit der Krim zu stimmen.
3. Temirgaliev, Rustam Ilmirovich, geb. am 15.8.1976. Als Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates der Krim hat Temirgaliev eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt. Er hat aktiv für den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation geworben.
4. Berezovskiy, Deniz Valentinovich, geb. am 15.7.1974. Berezovskiy wurde am 1. März 2014 zum Kommandeur der ukrainischen Marine ernannt und hat einen Eid auf die Krim-Streitkräfte geschworen, womit er seinen Eid gebrochen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine hat gegen ihn Ermittlungen wegen Hochverrats eingeleitet.
5. Chaliy, Aleksei Mikhailovich, geb. am 13.6.1961. Chaliy ist am 23. Februar 2014 durch Volksakklamation "Bürgermeister von Sevastopol" geworden und hat diese "Wahl" angenommen. Er ist aktiv dafür eingetreten, dass Sevastopol nach dem Referendum vom 16. März 2014 eine gesonderte Einheit der Russischen Föderation wird.
6. Zima, Pyotr Anatoliyovych. Zima ist am 3. März 2014 von "Premierminister" Aksyonov zum neuen Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim (SBU) ernannt worden und hat diese Ernennung angenommen. Er hat dem russischen Geheimdienst (SBU) einschlägige Informationen einschliesslich einer Datenbank gegeben. Dazu gehörten Informationen zu Euromaidan-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern der Krim. Er hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Behörden der Ukraine die Kontrolle über das Gebiet der Krim zu entziehen. Am 11. März 2014 ist von ehemaligen SBU-Offizieren der Krim die Bildung eines unabhängigen Sicherheitsdienstes der Krim verkündet worden.
7. Zherebtsov, Yuriy; Berater des Vorsitzenden des Obersten Rates der Krim, einer der führenden Organisatoren des "Referendums" vom 16. März 2014 gegen die territoriale Unversehrtheit der Krim.
8. Tsekov, Sergey Pavlovych, geb. am 28.3.1953; Stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates. Tsekov hat zusammen mit Sergey Aksyonov die unrechtmässige Entlassung der Regierung der Autonomen Republik Krim eingeleitet. Er hat Vladimir Konstantinov in dieses Vorhaben hineingezogen, indem er ihm mit der Entlassung drohte. Er hat öffentlich eingeräumt, dass die Parlamentsmitglieder der Krim die Initiatoren der Einladung an russische Soldaten waren, den Obersten Rat der Krim zu besetzen. Er war eine der ersten Persönlichkeiten der Krim, die öffentlich den Anschluss der Krim an Russland gefordert haben.
9. Ozerov, Viktor Alekseevich, geb. am 5.1.1958 in Abakan, Chakassien; Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Ozerov im Namen des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
10. Dzhabarov, Vladimir Michailovich, geb. am 29.9.1952; Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates. Am 1. März 2014 hat Dzhabarov im Namen des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
11. Klishas, Andrei Aleksandrovich, geb. am 9.11.1972 in Swerdlowsk; Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsrecht des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Klishas im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. In öffentlichen Erklärungen hat Klishas versucht, eine russische Militärintervention in der Ukraine zu rechtfertigen, indem er behauptet hat, dass "der ukrainische Präsident den Appell der Behörden der Krim an den Präsidenten der Russischen Föderation, eine allumfassende Unterstützung zur Verteidigung der Bürger der Krim zu entsenden, unterstützt."
12. Ryzhkov, Nikolai Ivanovich, geb. am. 28.9.1929 in Duleevka, Region Donezk, Ukrainische SSR; Mitglied des Ausschusses für föderale Angelegenheiten, Regionalpolitik und den Norden des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Ryzhkov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
13. Bushmin, Evgeni Viktorovich, geb. am 4.10.1958 in Lopatino, Region Sergachiisky, RSFSR; Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Bushmin im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
14. Totoonov, Aleksandr Borisovich, geb. am 3.3.1957 in Ordzhonikidze, Nordossetien; Mitglied des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Information des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Totoonov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
15. Panteleev, Oleg Evgenevich, geb. am 21.7.1952 in Zhitnikovskoe, Region Kurgan; Erster Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für parlamentarische Angelegenheiten. Am 1. März 2014 hat Panteleev im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
16. Mironov, Sergei Mikhailovich, geb. am 14.2.1953 in Pushkin, Region Leningrad; Mitglied des Rates der Staatsduma; Fraktionsführer der Partei Gerechtes Russland in der Duma. Initiator des Gesetzes, das es der Russischen Föderation erlaubt, unter dem Vorwand des Schutzes russischer Staatsangehöriger Gebiete eines anderen Staates ohne Zustimmung dieses Staates und ohne einen internationalen Vertrag in die Russische Föderation aufzunehmen.
17. Zheleznyak, Sergei Vladimirovich, geb. am. 30.7.1970 in St. Petersburg (früher Leningrad); Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation. Unterstützt aktiv den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim. Er hat persönlich die Demonstration zur Befürwortung des Einsatzes der russischen Streitkräfte in der Ukraine angeführt.
18. Slutski, Leonid Eduardovich, geb. am 4.1.1968 in Moskau; Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) (Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei Russlands). Unterstützt aktiv den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annektierung der Krim.
19. Vitko, Aleksandr Viktorovich, geb. am 13.9.1961 in Vitebsk (Belarussische SSR); Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Vizeadmiral. Führt verantwortlich das Kommando über russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
20. Sidorov, Anatoliy Alekseevich; Befehlshaber des russischen Militärbezirks West, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind. Verantwortlich für Teile der russischen militärischen Präsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das Referendum und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern.
21. Galkin, Aleksandr; Russischer Militärbezirk Süd, aus dem Einheiten auf der Krim sind; die Schwarzmeerflotte untersteht Galkins Kommando; viele der Truppenbewegungen in die Krim sind durch den Militärbezirk Süd erfolgt. Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd. Einsatzkräfte dieses Militärbezirks sind auf der Krim stationiert. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das Referendum und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern. Ausserdem untersteht die Schwarzmeerflotte der Kontrolle des Militärbezirks.
22. Rogozin, Dmitry Olegovich, geb. am 21.12.1963 in Moskau; Stellvertretender Premierminister der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
23. Glazyev, Sergey, geb. am 1.1.1961 in Zaporozhye (Ukrainische SSR); Berater des Präsidenten der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
24. Matviyenko, Valentina Ivanova, geb. am 7.4.1949 in Shepetovka, Khmelnitskyi Oblast (Ukrainische SSR); Vorsitzende des Föderationsrates. Hat am 1. März 2014 im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
25. Naryshkin, Sergei Evgenevich, geb. am 27.10.1954 in St. Petersburg (früher Leningrad); Vorsitzender der Staatsduma. Hat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. Hat den Vertrag über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation und das damit verbundene föderale Verfassungsgesetz öffentlich befürwortet.
26. Kiselyov, Dmitry Konstantinovich, geb. am 26.4.1954. Wurde mit Präsidialdekret vom 9. Dezember 2013 zum Leiter der staatlichen russischen Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya" ("Russland Heute") ernannt. Zentrale Figur der Regierungspropaganda für die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine.
27. Nosatov, Alexander Mihailovich, geb. am 27.3.1963 in Sewastopol, (Ukrainische SSR); Stellvertretender Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral; verantwortlich für das Kommando über russische Streitkräfte, die ukrainisches Hoheitsgebiet besetzt haben.
28. Kulikov, Valery Vladimirovich, geb. am 1.9.1956 in Zaporozhye, (Ukrainische SSR); Stellvertretender Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral; verantwortlich für das Kommando über russische Streitkräfte, die ukrainisches Hoheitsgebiet besetzt haben.
29. Surkov, Vladislav Yurievich, geb. am 21.9.1964 in Solntsevo, Lipetsk; Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen Föderation. War einer der Organisatoren des Prozesses auf der Krim, durch den lokale Bevölkerungsgruppen auf der Krim für Massnahmen mobilisiert wurden, mit denen die ukrainischen Behörden der Krim geschwächt wurden.
30. Malyshev, Mikhail; Leiter der Wahlkommission der Krim. Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-Referendums. Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des Referendums.
31. Medvedev, Valery; Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-Referendums. Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des Referendums.
32. Generalleutnant Turchenyuk, Igor; Kommandeur der russischen Streitkräfte auf der Krim. De-fakto-Kommandeur der auf der Krim eingesetzten russischen Truppen (die Russland weiterhin offiziell als "örtliche Selbstverteidigungskräfte" bezeichnet).
33. Mizulina, Elena Borisovna; Abgeordnete in der Staatsduma. Urheberin und Mitträgerin der jüngsten Gesetzesvorschläge in Russland, die es Regionen eines anderen Staates ermöglichen sollen, ohne die vorherige Zustimmung der zentralen Behörden dieses Staates Russland beizutreten.