946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2014 Nr. 235 ausgegeben am 18. September 2014
Verordnung
vom 16. September 2014
über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse 2014/145/GASP vom 17. März 2014, 2014/386/GASP vom 23. Juni 2014 und 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
c) Wertpapierdienstleistungen: folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:
1. Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten;
2. Auftragsausführung für Kunden;
3. Handel für eigene Rechnung;
4. Portfolioverwaltung;
5. Anlageverwaltung;
6. Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
7. Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
8. alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel über ein multilaterales Handelssystem;
d) übertragbare Wertpapiere: die Gattungen von Wertpapieren, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, wie:
1. Aktien und andere Anteile an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellende Wertpapiere sowie Aktienzertifikate;
2. Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschliesslich Zertifikaten (Hinterlegungsscheinen) für solche Wertpapiere;
3. alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere berechtigen;
e) Geldmarktinstrumente: die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Gattungen von Instrumenten, wie Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate und Commercial Papers, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten.
Art. 2
Vorbehaltenes Recht
Die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung bleiben vorbehalten.
II. Beschränkungen des Handels
Art. 3
Verweigerung von Bewilligungen für doppelt verwendbare Güter und besondere militärische Güter
Die Regierung kann Bewilligungen für die Ausfuhr von Gütern nach Anhang 2 Teil 2 und Anhang 3 der schweizerischen Verordnung über die Aus-, Ein- und Durchfuhr zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (GKV)1 im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verweigern, wenn die Güter:
a) ganz oder teilweise für militärische Zwecke bestimmt sind; oder
b) für einen militärischen Endverwender bestimmt sind.
Art. 4
Meldepflicht für Güter der Ölindustrie
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1 müssen der Stabsstelle FIU unverzüglich gemeldet werden, falls die Güter zur Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee oder der Arktis oder im Rahmen von Schieferölprojekten in Russland eingesetzt werden.
2) Die Meldungen müssen detaillierte Angaben zu den am Geschäft beteiligten Parteien sowie zu dessen Gegenstand und Wert enthalten.
Art. 5
Einfuhr von Gütern aus der Krim und Sewastopol
1) Güter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol dürfen nur eingeführt werden, wenn ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt.
2) Es ist verboten, im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gütern mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, für die kein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt, Finanzdienstleistungen zu erbringen sowie Versicherungen und Rückversicherungen abzuschliessen.
Art. 6
Ausfuhr von Gütern nach der Krim und Sewastopol
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1 an Personen, Unternehmen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol sind untersagt.
2) Die Erbringung technischer Hilfe, Vermittlungsdienste sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung im Zusammenhang mit Gütern nach Anhang 1 zugunsten von Personen, Unternehmen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol sind untersagt.
III. Finanzielle Beschränkungen
Art. 7
Verbote betreffend Wertpapierhandel und Kreditgewährung
1) Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung von nachstehend aufgeführten Emittenten begeben wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln:
a) Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in Russland nach Anhang 2;
b) Unternehmen oder Organisationen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in erkennbarer Weise unmittelbar oder mittelbar von Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 2 zu über 50 % beherrscht werden;
c) Unternehmen oder Organisationen, die in erkennbarer Weise im Namen oder auf Anweisung von Unternehmen oder Organisationen nach den Bst. a oder b handeln.
2) Es ist verboten, Unternehmen oder Organisationen nach Abs. 1 Darlehen oder Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen zu gewähren.
3) Vom Verbot nach Abs. 2 ausgenommen sind:
a) Darlehen oder Kredite, die spezifisch und nachweislich zur Finanzierung nicht verbotener Einfuhren und Ausfuhren von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen den EWR-Vertragsstaaten oder der Schweiz und Russland bestimmt sind;
b) Darlehen, die nachweislich ein spezifisches Ziel der Bereitstellung finanzieller Soforthilfe verfolgen, um Solvabilitäts- und Liquiditätsanforderungen für Unternehmen oder Organisationen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz, die von Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 2 Bst. A zu über 50 % beherrscht werden, zu erfüllen.
Art. 8
Verbot von Finanzierungen und Beteiligungen in bestimmten Wirtschaftssektoren auf der Krim und in Sewastopol
1) Die Gewährung von Darlehen und Krediten im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder zur Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen auf der Krim und in Sewastopol ist verboten.
2) Der Erwerb und die Ausweitung von Beteiligungen an Unternehmen auf der Krim und in Sewastopol sowie die Gründung von Jointventures in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder zur Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sind verboten.
Art. 9
Verbot der Entgegennahme von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Es ist verboten, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3 befinden, ab Inkrafttreten dieser Verordnung entgegenzunehmen.
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen; oder
f) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 10
Meldepflichten in Bezug auf Gelder und wirtschaftliche Ressourcen
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3 befinden, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Ebenso zu melden ist die Überweisung von Geldern oder die sonstige direkte oder indirekte Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3.
3) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
IV. Weitere Beschränkungen
Art. 11
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen der folgenden natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung direkt oder indirekt durch Massnahmen nach dieser Verordnung oder der Verordnung vom 15. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verhindert oder beeinträchtigt wurde:
a) natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen in Russland oder auf der Krim oder in Sewastopol;
b) Unternehmen und Organisationen nach Anhang 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. b und c;
c) natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3;
d) Personen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung einer der in Bst. a bis c genannten Personen oder Organisationen handeln.
V. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 12
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Art. 3 bis 11. Sie prüft insbesondere Bewilligungsgesuche und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 13
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 3, 5 bis 9 oder 11 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 4 oder 10 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 14
Aufhebung bisherigen Rechts
1) Es werden aufgehoben:
a) Verordnung vom 15. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 91;
b) Verordnung vom 6. Mai 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 133;
c) Verordnung vom 20. Mai 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 141;
d) Verordnung vom 3. Juni 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 152;
e) Verordnung vom 31. Juli 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 212.
2) Die Strafbarkeit von Widerhandlungen, die während der Geltungsdauer der Verordnung nach Abs. 1 begangen wurden, bleibt vorbehalten.
Art. 15
Übergangsbestimmung
Art. 3, 5, 6, 7 Abs. 2 und Art. 8 sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vertraglich vereinbart wurden.
Art. 16
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 1
(Art. 4 und 6)
Meldepflichtige beziehungsweise verbotene Güter
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
 
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl:
7304 11 00
Rohre der für Öl oder Gasfernleitungen verwendeten Art, aus rostfreiem Stahl
7304 19 00
Rohre der für Öl oder Gasfernleitungen verwendeten Art, andere Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge, der bei der Öl- und Gasgewinnung verwendeten Art:
7304 22 00
- Bohrgestänge aus rostfreiem Stahl
7304 23 00
- andere Bohrgestänge
7304 24 00
- andere, aus rostfreiem Stahl
7304 29 00
- andere
 
Andere Rohre (z.B. geschweisst oder genietet), mit kreisförmigem Querschnitt, mit einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl:
7305 11 00
- Rohre der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art, mit verdecktem Lichtbogen längsgeschweisst
7305 12 00
- Rohre der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art, anders längsgeschweisst
7305 19 00
- Rohre der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art, andere
7305 20 00
- Rohre der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art, Futterrohre
 
Andere Rohre und Hohlprofile (z.B. geschweisst, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergefügten Rändern), aus Eisen oder Stahl:
7306 11 00
- Rohre der für Öl oder Gasfernleitungen verwendeten Art, geschweisst, aus rostfreiem Stahl
7306 19 00
- Rohre der für Öl oder Gasfernleitungen verwendeten Art, andere
7306 21 00
- Futter- und Steigrohre der bei der Öl- oder Gasgewinnung verwendeten Art, geschweisst, aus rostfreiem Stahl
7306 29 00
- Futter- und Steigrohre der bei der Öl- oder Gasgewinnung verwendeten Art, andere
7311 00
Behälter für verdichtete oder verflüssigte Gase, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
 
Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, Herstellen von Innen- oder Aussengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschliesslich Zieheisen oder Pressmatrizen zum Ziehen oder Strangpressen von Metallen, Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge:
8207 13 00
- Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus Cermets
8207 19 00
- Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, andere, einschliesslich Teile
 
Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten:
8413 50
- andere oszillierende Verdrängerpumpen (ausgenommen 8413 11 und 8413 19)
8413 60
- andere rotierende Verdrängerpumpen (ausgenommen 8413 11 und 8413 19)
8413 82
- Hebewerke für Flüssigkeiten
8413 92
- Teile für Hebewerke für Flüssigkeiten
 
Andere Maschinen und Apparate zur Erdbewegung, zum Abtragen, Baggern, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer:
8430 49 00
- andere Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräte, andere Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Nr. 8425-8430 bestimmt:
8431 39 00
- für Maschinen oder Apparate der Nr. 8428, andere
8431 43 00
- für Bohrmaschinen oder für Tiefbohrgeräte der Nrn. 8430 41 oder 8430 49
8431 49
- für Maschinen oder Apparate der Nrn. 8426, 8429 oder 8430, andere
8479 89
Maschinen und mechanische Apparate mit eigenständiger Funktion, andere
8705 20
Automobile mit Derrickkran, zu Tiefbohrzwecken:
 
Leuchtschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Schiffe, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Verwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks; schwimmende oder unter Wasser absenkbare Bohr- oder Förderplattformen:
8905 20 00
- schwimmende oder unter Wasser absenkbare Bohr- oder Förderplattformen
8905 90 00
- andere
Anhang 2
(Art. 7 und 11)
Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
A. Finanzsektor
1.
Sberbank
2.
VTB Bank
3.
Gazprombank
4.
Vnesheconombank (VEB)
5.
Rosselkhozbank
B. Verteidigungssektor
1.
OPK Oboronproms
2.
United Aircraft Corporation
3.
Uralvagonzavod
C. Energiesektor
1.
Rosneft
2.
Transneft
3.
Gazprom Neft
Anhang 3
(Art. 9 bis 11)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzmassnahmen richten
Die nachstehenden Namen sind in englischer Schreibweise aufgeführt. Unterschiedliche Schreibweisen (Transliteration) haben keinen Einfluss auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
A. Natürliche Personen
1.
Aksyonov, Sergey Valeryevich, geb. am 26.11.1972. Aksyonov wurde am 27. Februar 2014 in Anwesenheit prorussischer Bewaffneter im Obersten Rat der Krim zum "Premierminister der Krim" gewählt. Seine "Wahl" wurde am 1. März von Oleksandr Turchynov verfassungswidrig verfügt. Er ist aktiv für das "Referendum" vom 16. März 2014 eingetreten.
2.
Konstantinov, Vladimir Andreevich, geb. am 19.11.1956, Vladimirovca, Bezirk Slobozia, Republik Moldau. Als Vorsitzender des Verkhovna Rada der Krim hat Konstantinov eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Verkhovna Rada der Krim hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt und Wähler aufgefordert, für die Unabhängigkeit der Krim zu stimmen.
3.
Temirgaliev, Rustam Ilmirovich, geb. am 15.8.1976. Als Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates der Krim hat Temirgaliev eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt. Er hat aktiv für den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation geworben.
4.
Berezovskiy, Deniz Valentinovich, geb. am 15.7.1974. Berezovskiy wurde am 1. März 2014 zum Kommandeur der ukrainischen Marine ernannt und hat einen Eid auf die Krim-Streitkräfte geschworen, womit er seinen Eid gebrochen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine hat gegen ihn Ermittlungen wegen Hochverrats eingeleitet.
5.
Chaliy, Aleksei Mikhailovich, geb. am 13.6.1961. Chaliy ist am 23. Februar 2014 durch Volksakklamation "Bürgermeister von Sevastopol" geworden und hat diese "Wahl" angenommen. Er ist aktiv dafür eingetreten, dass Sevastopol nach dem Referendum vom 16. März 2014 eine gesonderte Einheit der Russischen Föderation wird.
6.
Zima, Pyotr Anatolyevich, geb. am 29.3.1965. Zima ist am 3. März 2014 von "Premierminister" Aksyonov zum neuen Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim (SBU) ernannt worden und hat diese Ernennung angenommen. Er hat dem russischen Geheimdienst (SWR) einschlägige Informationen einschliesslich einer Datenbank gegeben. Dazu gehörten Informationen zu Euromaidan-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern der Krim. Er hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Behörden der Ukraine die Kontrolle über das Gebiet der Krim zu entziehen. Am 11. März 2014 ist von ehemaligen SBU-Offizieren der Krim die Bildung eines unabhängigen Sicherheitsdienstes der Krim verkündet worden.
7.
Zherebtsov, Yuriy Gennadyevich, geb. am 19.11.1965; Berater des Vorsitzenden des Verkhovna Rada der Krim, einer der führenden Organisatoren des "Referendums" vom 16. März 2014 gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
8.
Tsekov, Sergey Pavlovych, geb. am 28.3.1953; Stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates. Tsekov hat zusammen mit Sergey Aksyonov die unrechtmässige Entlassung der Regierung der Autonomen Republik Krim eingeleitet. Er hat Vladimir Konstantinov in dieses Vorhaben hineingezogen, indem er ihm mit der Entlassung drohte. Er hat öffentlich eingeräumt, dass die Parlamentsmitglieder der Krim die Initiatoren der Einladung an russische Soldaten waren, den Obersten Rat der Krim zu besetzen. Er war eine der ersten Persönlichkeiten der Krim, die öffentlich den Anschluss der Krim an Russland gefordert haben.
9.
Ozerov, Viktor Alekseevich, geb. am 5.1.1958 in Abakan, Chakassien; Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Ozerov im Namen des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
10.
Dzhabarov, Vladimir Michailovich, geb. am 29.9.1952; Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates. Am 1. März 2014 hat Dzhabarov im Namen des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
11.
Klishas, Andrei Aleksandrovich, geb. am 9.11.1972 in Swerdlowsk; Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsrecht des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Klishas im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. In öffentlichen Erklärungen hat Klishas versucht, eine russische Militärintervention in der Ukraine zu rechtfertigen, indem er behauptet hat, dass "der ukrainische Präsident den Appell der Behörden der Krim an den Präsidenten der Russischen Föderation, eine allumfassende Unterstützung zur Verteidigung der Bürger der Krim zu entsenden, unterstützt."
12.
Ryzhkov, Nikolai Ivanovich, geb. am. 28.9.1929 in Duleevka, Region Donezk, Ukrainische SSR; Mitglied des Ausschusses für föderale Angelegenheiten, Regionalpolitik und den Norden des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Ryzhkov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
13.
Bushmin, Evgeni Viktorovich, geb. am 4.10.1958 in Lopatino, Region Sergachiisky, RSFSR; Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Bushmin im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
14.
Totoonov, Aleksandr Borisovich, geb. am 3.3.1957 in Ordzhonikidze, Nordossetien; Mitglied des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Information des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 hat Totoonov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
15.
Panteleev, Oleg Evgenevich, geb. am 21.7.1952 in Zhitnikovskoe, Region Kurgan; Erster Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für parlamentarische Angelegenheiten. Am 1. März 2014 hat Panteleev im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
16.
Mironov, Sergei Mikhailovich, geb. am 14.2.1953 in Pushkin, Region Leningrad; Mitglied des Rates der Staatsduma; Fraktionsführer der Partei Gerechtes Russland in der Duma. Initiator des Gesetzes, das es der Russischen Föderation erlaubt, unter dem Vorwand des Schutzes russischer Staatsangehöriger Gebiete eines anderen Staates ohne Zustimmung dieses Staates und ohne einen internationalen Vertrag in die Russische Föderation aufzunehmen.
17.
Zheleznyak, Sergei Vladimirovich, geb. am. 30.7.1970 in St. Petersburg (früher Leningrad); Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation. Unterstützt aktiv den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim. Er hat persönlich die Demonstration zur Befürwortung des Einsatzes der russischen Streitkräfte in der Ukraine angeführt.
18.
Slutski, Leonid Eduardovich, geb. am 4.1.1968 in Moskau; Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) (Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei Russlands). Unterstützt aktiv den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annektierung der Krim.
19.
Vitko, Aleksandr Viktorovich, geb. am 13.9.1961 in Vitebsk (Belarussische SSR); Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Vizeadmiral. Führt verantwortlich das Kommando über russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
20.
Sidorov, Anatoliy Alekseevich, geb. am 2.7.1958; Befehlshaber des russischen Militärbezirks West, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das "Referendum" und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern.
21.
Galkin, Aleksandr Viktorovich, geb. am 22.3.1958; Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd. Einsatzkräfte dieses Militärbezirks sind auf der Krim stationiert. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das "Referendum" und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern. Die Schwarzmeerflotte untersteht Galkins Kontrolle; viele der Truppenbewegungen in die Krim sind durch den Militärbezirk Süd erfolgt.
22.
Rogozin, Dmitry Olegovich, geb. am 21.12.1963 in Moskau; Stellvertretender Premierminister der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
23.
Glazyev, Sergey, geb. am 1.1.1961 in Zaporozhye (Ukrainische SSR); Berater des Präsidenten der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
24.
Matviyenko, Valentina Ivanova, geb. am 7.4.1949 in Shepetovka, Khmelnitskyi Oblast (Ukrainische SSR); Vorsitzende des Föderationsrates. Hat am 1. März 2014 im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
25.
Naryshkin, Sergei Evgenevich, geb. am 27.10.1954 in St. Petersburg (früher Leningrad); Vorsitzender der Staatsduma. Hat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. Hat den Vertrag über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation und das damit verbundene föderale Verfassungsgesetz öffentlich befürwortet.
26.
Kiselyov, Dmitry Konstantinovich, geb. am 26.4.1954. Wurde mit Präsidialdekret vom 9. Dezember 2013 zum Leiter der staatlichen russischen Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya" ("Russland Heute") ernannt. Zentrale Figur der Regierungspropaganda für die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine.
27.
Nosatov, Alexander Mihailovich, geb. am 27.3.1963 in Sewastopol, (Ukrainische SSR); Stellvertretender Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral; verantwortlich für das Kommando über russische Streitkräfte, die ukrainisches Hoheitsgebiet besetzt haben.
28.
Kulikov, Valery Vladimirovich, geb. am 1.9.1956 in Zaporozhye, (Ukrainische SSR); Stellvertretender Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral; verantwortlich für das Kommando über russische Streitkräfte, die ukrainisches Hoheitsgebiet besetzt haben.
29.
Surkov, Vladislav Yurievich, geb. am 21.9.1964 in Solntsevo, Lipetsk; Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen Föderation. War einer der Organisatoren des Prozesses auf der Krim, durch den lokale Bevölkerungsgruppen auf der Krim für Massnahmen mobilisiert wurden, mit denen die ukrainischen Behörden der Krim geschwächt wurden.
30.
Malyshev, Mikhail Grigoryevich, geb. am 10.10.1955; Leiter der Wahlkommission der Krim. Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-"Referendums". Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des "Referendums".
31.
Medvedev, Valery Kirillovich, geb. am 21.8.1946, Russland. Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-"Referendums". Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des "Referendums".
32.
Generalleutnant Turchenyuk, Igor Nikolaevich, geb. am 5.12.1959, Kirgisistan/Osch; De-facto-Kommandeur der auf der Krim eingesetzten russischen Truppen (die Russland weiterhin offiziell als "örtliche Selbstverteidigungskräfte" bezeichnet).
33.
Mizulina, Elena Borisovna, geb. am 9.12.1954, Bui, Kostroma Oblast. Urheberin und Mitträgerin der jüngsten Gesetzesvorschläge in Russland, die es Regionen eines anderen Staates ermöglichen sollen, Russland ohne die vorherige Zustimmung der zentralen Behörden dieses Staates beizutreten.
34.
Kozak, Dmitry Nikolayevich, geb. am 7.11.1958 in Kirovohrad, Ukrainische SSR; Stellvertretender Ministerpräsident. Zuständig für die Beaufsichtigung der Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
35.
Belaventsev, Oleg Yevgenyvich, geb. am 15.9.1949 in Moskau; Generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im sogenannten "Föderationskreis Krim"; nicht ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation. Verantwortlich für die Wahrnehmung der konstitutionellen Vorrechte des russischen Staatsoberhaupts im Hoheitsgebiet der annektierten Autonomen Republik Krim.
36.
Savelyev, Oleg Genrikhovich, geb. am 27.10.1965 in Leningrad; Minister für Krim-Angelegenheiten. Verantwortlich für die Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
37.
Menyailo, Sergei Ivanovich, geb. am 22.8.1960 in Alagir, Nordossietische Autonome SSR, RSFSR; amtierender Gouverneur der annektierten ukrainischen Stadt Sewastopol.
38.
Kovatidi, Olga Fedorovna, geb. am 7.5.1962 in Simferopol, Ukrainische SSR; Mitglied des Russischen Föderationsrats für die annektierte Autonome Republik Krim.
39.
Shvetsova, Ludmila Ivanovna, geb. am 24.9.1949 in Alma-Ata, UdSSR; Stellvertretende Vorsitzende der Staatsduma, Partei "Vereintes Russland". Verantwortlich für die Vorlage der Gesetzesvorschriften zur Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
40.
Neverov, Sergei Ivanovich, geb. am 21.12.1961 in Tashtagol, UdSSR; Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma, Partei "Vereintes Russland". Verantwortlich für die Vorlage der Gesetzesvorschriften zur Intergration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
41.
Sergun, Igor Dmitrievich, geb. am 28.3.1957; Direktor des GRU (Hauptverwaltung für Aufklärung), Stellvertretender Generalstabschef der Streitkräfte der Russischen Föderation, Generalleutnant. Verantwortlich für die Aktivitäten von GRU-Offizieren in der Ostukraine.
42.
Gerasimov, Valery Vasilevich, geb. am 8.9.1955 in Kasan; Generalstabschef der Streitkräfte der Russischen Föderation, erster stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation, General des Heeres. Verantwortlich für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für das Ausbleiben einer Deeskalation der Lage.
43.
Prokopiv, German; aktiver Anführer der "Lugansker Garde". Beteiligt an der Einnahme des Gebäudes des Lugansker Regionalbüros des Sicherheitsdienstes, fertigte eine Videobotschaft an Präsident Putin und Russland von dem besetzten Gebäude an. Enge Verbindungen zur "Armee des Südostens".
44.
Bolotov, Valeriy Dmitrievich, geb. am 13.2.1970, Stachanov, Lugansk Oblast, Ukrainische SSR; einer der Anführer der Separatistengruppe "Armee des Südostens", die das Gebäude des Sicherheitsdienstes in der Region Lugansk besetzt hat. Vor der Einnahme des Gebäudes befanden er und andere Komplizen sich im Besitz von Waffen, die offenbar illegal von Russland und von lokalen kriminellen Gruppen geliefert wurden.
45.
Purgin, Andriy Yevgenevich, geb. am 26.1.1972; Leiter der "Republik Donezk". Nahm aktiv an separatistischen Aktionen teil und organisierte sie, Koordinator von Aktionen "russischer Touristen" in Donezk. Mitgründer der "Bürgerinitiative des Donezkbeckens für die Eurasische Union".
46.
Pushylin, Denys, geb. in Makiivka; einer der Anführer der Volksrepublik Donezk. Beteiligt an der Einnahme und Besetzung der Regionalverwaltung. Aktiver Sprecher der Separatisten.
47.
Tsyplakov, Sergey Gennadevich, geb. am 1.5.1983, Donezk, Ukrainische SSR; einer der Anführer der ideologisch radikalen Organisation der Volksmiliz des Donezkbeckens. War aktiv an der Einnahme einiger staatlicher Gebäude in der Region Donezk beteiligt.
48.
Girkin, Igor Vsevolodovich, a.k.a. Igor Strelkov, geb. am 17.12.1970; Passnummer 4506460961. Identifiziert als Mitarbeiter der Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU). War an Zwischenfällen in Slawiansk beteiligt. Er ist Assistent für Sicherheitsfragen des selbsternannten Ministerpräsidenten der Krim, Sergey Aksionov.
49.
Volodin, Vyacheslav Viktorovich, geb. am 4.2.1964 in Alekseevka, Region Saratow; erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation.
50.
Shamanov, Vladimir, geb. am 15.2.1954 in Barnaul; Kommandeur der luftgestützten russischen Truppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim.
51.
Pligin, Vladimir Nikolaevich, geb. am 19.5.1960 in Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR; Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Verantwortlich für das Zustandekommen der Annahme der Gesetzgebung über die Annektierung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation.
52.
Jarosh, Petr Grigorievich; amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.
53.
Kozyura, Oleg Grigorievich, geb. am 19.12.1962 in Zaporozhye; amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.
54.
Ponomariov, Viacheslav, a.k.a. Vyacheslav Vladimirovich Ponomariov, geb. am 2.5.1965, Slawiansk; selbsternannter Bürgermeister von Slawiansk. Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov sind an Entführungen beteiligt (sie nahmen die ukrainische Reporterin Irma Krat und einen Reporter der "Vice News", Simon Ostrovsky, gefangen; beide wurden später freigelassen; sie hielten im Rahmen des OSZE-Dokuments von Wien eingesetzte Militärbeobachter gefangen).
55.
Bezler, Igor Mykolaiovych, a.k.a. Igor Nikolaevich Bezler, geb. am 30.12.1965, Simferopol; einer der Anführer der selbsternannten Milizen von Horliwka. Übernahm die Kontrolle des Amtsgebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Donezkbecken und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Igor Girkin, unter dessen Kommando er nach Angaben des SBU (staatlicher Sicherheitsdienst der Ukraine) an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrats von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war.
56.
Kakidzyanov, Igor; einer der Anführer der bewaffneten Kräfte der selbstproklamierten "Volksrepublik Donezk". Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der "Volksrepublik Donezk", der "Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik".
57.
Tsariov, Oleg, a.k.a. Oleg Anatolevich Tsariov, geb. 2.6.1970, Dnipropetrowsk; Mitglied der Rada. Sprach sich öffentlich für die Schaffung der Föderalrepublik Novorossia aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll.
58.
Lyagin, Roman, geb. am 30.5.1980, Donezk; Leiter der zentralen Wahlkommission der "Volksrepublik Donezk". Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der "Volksrepublik Donezk" am 11. Mai.
59.
Malykhin, Aleksandr; Leiter der zentralen Wahlkommission der "Volksrepublik Lugansk". Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der "Volksrepublik Lugansk" am 11. Mai.
60.
Poklonskaya, Natalia Vladimirovna, geb. am 18.3.1980 in Eupatoria; Staatsanwältin auf der Krim. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.
61.
Shevchenko, Igor Sergeievich; amtierender Staatsanwalt von Sewastopol. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.
62.
Borodai, Aleksandr Yurevich, geb. am 25.7.1972 in Moskau; sogenannter "Premierminister der Volksrepublik Donezk". Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" (hat beispielsweise am 8. Juli Folgendes erklärt: "Unser Militär führt eine Sonderoperation gegen die ukrainischen "Faschisten" durch"). Unterzeichner der Vereinbarung über die "Union Neurussland".
63.
Khodakovsky, Alexander; sogenannter "Sicherheitsminister der Volksrepublik Donezk". Verantwortlich für Sicherheitsaktivitäten der Separatisten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk".
64.
Kalyussky, Alexandr Aleksandrovich; sogenannter "De-facto-Stellvertreter des Premierministers der Volksrepublik Donezk, zuständig für soziale Angelegenheiten". Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk".
65.
Khryakov, Alexander; sogenannter "Minister für Information und Massenkommunikation der Volksrepublik Donezk". Verantwortlich für pro-separatistische Propagandaaktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk".
66.
Bashirov, Marat; sogenannter "Premierminister des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk", bestätigt am 8. Juli. Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
67.
Nikitin, Vasyl; sogenannter "Vizepremierminister des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk" (war zuvor der sogenannte "Premierminister der Volksrepublik Lugansk" und Sprecher der "Armee des Südostens"). Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk". Verantwortlich für die Erklärung der Armee des Südostens, dass die ukrainischen Präsidentschaftswahlen in der "Volksrepublik Lugansk" aufgrund des "neuen" Status der Region nicht stattfinden können.
68.
Karyakin, Aleksey, 1979; sogenannter "Vorsitzender des Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk". Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten des "Obersten Rates"; ersuchte die Russische Föderation um Anerkennung der Unabhängigkeit der "Volksrepublik Lugansk"; Unterzeichner der Vereinbarung über die "Union Neurussland".
69.
Ivakin, Yurij; sogenannter "Innenminister der Volksrepublik Lugansk". Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
70.
Plotnitsky, Igor; sogenannter "Verteidigungsminister der Volksrepublik Lugansk". Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
71.
Kozitsyn, Nikolay, geb. am 20.6.1956 in der Region Donezk; Kommandeur der Kosaken-Armee. Kommandiert Separatisten, die in der Ostukraine gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.
72.
Mozgovy, Oleksiy; einer der Anführer der bewaffneten Gruppen in der Ostukraine. Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung.
73.
Fradkov, Mikhail Efimovich, geb. am 1.9.1950 in Kurumoch, Region Kuibyshev; Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
74.
Patrushev, Nikolai Platonovich, geb. am 11.7.1951 in Leningrad (St. Petersburg); Ständiges Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
75.
Bortnikov, Aleksandr Vasilievich, geb. am 15.11.1951 in Perm; Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; Direktor des Inlandsgeheimdienstes (FSB). Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
76.
Nurgaliev, Rashid Gumarovich, geb. am 8.10.1956 in Zhetikara, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik; Ständiges Mitglied und stellvertretender Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
77.
Gryzlov, Boris Vyacheslavovich, geb. am 15.12.1950 in Wladiwostok; Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
78.
Beseda, Sergei Orestovoch, 1954; Kommandeur der Direktion Fünf des Inlandsgeheimdienstes (FSB) der Russischen Föderation. Als hochrangiger Beamter des FSB ist er Leiter eines Dienstes, der Geheimdienstoperationen und internationale Tätigkeiten beaufsichtigt.
79.
Degtyarev, Mikhail Vladimirovich, geb. am 10.7.1981 in Kuibyshev (Samara); Mitglied der Staatsduma. Am 23.5.2014 verkündete er die Eröffnung der "de-facto-Botschaft" der nicht anerkannten "Volksrepublik Donezk" in Moskau, er trägt zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
80.
Kadyrov, Ramzan Akhmadovitch, geb. am 5.10.1976 in Tsentaroy; Präsident der Republik Tschetschenien. Kadyrov gab Erklärungen zur Unterstützung der widerrechtlichen Annexion der Krim und zur Unterstützung des bewaffneten Aufstands in der Ukraine ab. Er erklärte unter anderem am 14. Juni 2014, dass er alles tun werde, um die Krim wiederzubeleben. In diesem Zusammenhang wurde ihm vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der widerrechtlichen Annexion der Krim leistete, ein Orden "für die Befreiung der Krim" verliehen. Zudem hat er sich am 1. Juni 2014 bereit erklärt, auf Anforderung 74 000 tschetschenische Freiwillige in die Ukraine zu entsenden.
81.
Tkachyov, Alexander Nikolayevich, geb. am 23.12.1960 in Vyselki; Gouverneur des Kreises Krasnodar. Ihm wurde vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der widerrechtlichen Annexion der Krim leistete, ein Orden "für die Befreiung der Krim" verliehen. Bei dieser Gelegenheit teilte das amtierende Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim mit, dass Tkachyov einer der ersten gewesen sei, der seine Unterstützung für die neue Führung der Krim bekundet habe.
82.
Gubarev, Pavel, geb. am 10.2.1983 in Sievierodonetsk; einer der selbsternannten Anführer der "Volksrepublik Donezk". Er forderte das Eingreifen Russlands in der Ostukraine, unter anderem durch die Entsendung russischer friedenssichernder Kräfte. Er steht in Verbindung mit Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Gubarev ist verantwortlich für die Rekrutierung von bewaffneten Kräften der Separatisten. Er ist verantwortlich für die Übernahme des Gebäudes der Regional-regierung in Donezk mit prorussischen Kräften und ernannte sich selbst zum "Volksgouverneur". Trotz seiner Verhaftung wegen Bedrohung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine und anschliessender Freilassung spielte er weiter eine wichtige Rolle bei separatistischen Aktivtäten und hat damit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
83.
Gubareva, Ekaterina, geb. am 5.7.1983 in Kakhovka. In ihrer Eigenschaft als "Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten" ist sie für die Verteidigung der "Volksrepublik Donezk" verantwortlich und untergräbt so die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. Zudem wird ihr Bankkonto genutzt, um illegale Separatistengruppen zu finanzieren. Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie deshalb Handlungen und Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
84.
Berezin, Fedor, geb. am 7.2.1960 in Donezk; "Stellvertretender Verteidigungsminister" der "Volksrepublik Donezk". Er steht in Verbindung mit Igor Strelkov/Girkin, dem "Verteidigungsminister" der "Volksrepublik Donezk", der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Berezin deshalb Handlungen und Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
85.
Kaurov, Valery Vladimirovich, geb. am 2.4.1956 in Odessa; selbsternannter "Präsident" der "Republik Noworossija", der Russland zur Entsendung von Truppen in die Ukraine aufgefordert hat. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er deshalb Handlungen und Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
86.
Zdriliuk, Serhii Anatoliyovych, geb. am 23.6.1972 in der Region Vinnytsia. Hochrangiger Helfer von Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Zdriliuk deshalb Handlungen und Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
87.
Antyufeyev, Vladimir (alias Vladimir Shevtsov, Vladimir Iurievici Antiufeev, Vladimir Gheorghievici Alexandrow, Vadim Gheorghievici Shevtsov), geb. am 19.2.1951 in Nowosibirsk; ehemaliger Minister für Staatssicherheit in der abtrünnigen Region Transnistrien. Seit 9. Juli 2014 ist er der erste Vizepremierminister der "Volksrepublik Donezk", zuständig für Sicherheit und Strafverfolgung. In dieser Eigenschaft ist er für separatistsiche "staatliche" Aktivitäten der "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich.
88.
Gromov, Alexey Alexeyevich, geb. am 31.5.1960 in Zagorsk (Sergiev Posad). Als erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung ist er verantwortlich für Anweisungen an russische Medienorgane, eine positive Haltung gegenüber den Separatisten in der Ukraine und der Annexion der Krim einzunehmen, womit er die Destabilisierung der Ostukraine und die Annexion der Krim unterstützt.
89.
Tchigrina, Oksana; Sprecherin der "Regierung" der "Volksrepublik Lugansk", die Erklärungen zur Rechtfertigung unter anderem des Abschusses eines ukrainischen Militärflugzeugs, von Geiselnahmen und von Kampfhandlungen der illegalen bewaffneten Gruppen, die dazu geführt haben, dass die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben wurden, abgegeben hat.
90.
Litvinov, Boris. Seit dem 22. Juli Vorsitzender des "Obersten Rates" der "Volksrepublik Donezk", der politische Massnahmen und die Organisation des illegalen Referendums eingeleitet hat, das zur Ausrufung der "Volksrepublik Donezk" geführt hat; dies stellt einen Verstoss gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine dar.
91.
Abisov, Sergey, geb. am 27.11.1967. Durch die Annahme seiner Ernennung zum "Innenminister der Republik Krim" durch den russischen Präsidenten (Dekret Nr. 301) am 5. Mai 2014 und durch seine Handlungen als "Innenminister" hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben.
92.
Rotenberg, Arkady Romanovich, geb. am 15.12.1951 in Leningrad (St. Petersburg); Herr Rotenberg ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin und sein früherer Judo-Trainingspartner. Er hat sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin vergrössert. Er wurde von russischen Entscheidungsträgern bei der Vergabe wichtiger Verträge durch den russischen Staat oder durch staatseigene Unternehmen begünstigt. Seinen Unternehmen wurden insbesondere mehrere sehr lukrative Verträge im Rahmen der Vorbereitung der Olympischen Spiele in Sotschi zugeteilt. Er ist ein wichtiger Gesellschafter von Giprotransmost, einem Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag von einem staatseigenen russischen Unternehmen zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie über den Bau einer Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim erhalten hat, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt.
93.
Malofeev, Konstantin Valerevich, geb. am 3.7.1974 in Puschino; Herr Malofeev steht in enger Verbindung zu ukrainischen Separatisten in der Ostukraine und auf der Krim. Er ist früherer Arbeitgeber von Herrn Borodai, dem "Premierminister" der "Volksrepublik Donezk", und kam während der Phase der Annexion der Krim mit Herrn Aksyonov, dem "Premier-minister" der "Volksrepublik Krim", zusammen. Die ukrainische Regierung hat ein Strafverfahren wegen mutmasslicher materieller und finanzieller Unterstützung für Separatisten eingeleitet. Zudem gab er einige öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim und der Eingliederung der Ukraine in die Russische Föderation ab und erklärte insbesondere im Juni 2014, dass man nicht die gesamte Ukraine in Russland eingliedern könne, den Osten (der Ukraine) vielleicht. Damit trägt Herr Malofeev zur Destabilisierung der Ostukraine bei.
94.
Kovalchuk, Yuriy Valentinovich, geb. am 25.7.1951 in Leningrad (St. Petersburg); Herr Kovalchuk ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln. Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist Vorsitzender und grösster Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 38 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert. Ausserdem hält die Bank Rossiya grosse Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
95.
Shamalov, Nikolay Terentievich, geb. am 24.1.1950; Herr Shamalov ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln. Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist zweitgrösster Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 10 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert. Ausserdem hält die Bank Rossiya grosse Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
96.
Zakharchenko, Alexander, geb. 1976 in Donezk. Seit dem 7. August Nachfolger von Alexander Borodai als "Premierminister" der "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung dieses Amtes hat Zakharchenko Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
97.
Kononov, Vladimir (alias "Tsar"), geb. am 14.10.1974 in Gorsky. Seit dem 14. August Nachfolger von Igor Strelkov/Girkin als "Verteidigungsminister" der "Volksrepublik Donezk". Seit April hat er Berichten zufolge eine Division separatistischer Kämpfer in Donezk angeführt und hat angekündigt, "die strategische Aufgabe, die militärische Agression der Ukraine abzuwehren, zu erfüllen". Konokov hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
98.
Rudenko, Miroslav Vladimirovich, geb. am 21.1.1983 in Debalcevo; Befehlshaber der Volksmiliz des Donezkbeckens. Er hat unter anderem erklärt, dass sie ihren Kampf im Rest des Landes fortsetzen werden. Rudenko hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
99.
Tsypkalov, Gennadiy Nikolaiovych, geb. am 21.6.1973; Nachfolger von Marat Bashirov als "Premierminister" der "Volksrepublik Lugansk". Bis dahin war er in der "Armee des Südostens" tätig. Tsypkalov hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
100.
Pinchuk, Andrey Yurevich; "Minister für Staatssicherheit" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
101.
Bereza, Oleg; "Innenminister" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
102.
Rodkin, Andrei Nikolaevich; Vertreter in Moskau der "Volksrepublik Donezk". In seinen Stellungnahmen erwähnte er unter anderem, dass die Milizen zu einem Guerrillakrieg bereit seien und dass sie Waffensysteme der ukrainischen Streitkräfte beschlagnahmt hätten. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
103.
Karaman, Aleksandr; "Stellvertretender Premierminister für Soziales" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ist ein Protegé des stellvertretenden russischen Premierministers Dmitry Rogozin.
104.
Muradov, Georgiy L'vovich, geb. am 19.11.1954; "Stellvertretender Premierminister" der Krim und generalbevollmächtigter Vertreter der Krim bei Präsident Putin. Muradov hat eine entscheidende Rolle bei der Konsolidierung der institutionellen Kontrolle Russlands über die Krim seit der rechtswidrigen Annexion gespielt. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
105.
Sheremet, Mikhail Sergeyevich, geb. am 23.5.1971 in Dzhankoy; "Erster stellvertretender Premierminister" der Krim. Sheremet spielte eine Schlüsselrolle bei der Organisation und Durchführung des Referendums vom 16. März auf der Krim über die Vereinigung mit Russland. Zum Zeitpunkt des Referendums führte Sheremet Berichten zufolge die pro-russischen "Selbstverteidigungskräfte" auf der Krim an. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
106.
Vorobiov, Yuri Leonidovich; geb. am 2.2.1948 in Krasnoyarsk; Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 befürwortete Vorobiov im Föderationsrat öffentlich die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine. Anschliessend stimmte er für den entsprechenden Erlass.
107.
Zhirinovsky, Vladimir Volfovich, geb. am 10.6.1964 in Eidelshtein, Kasachstan; Mitglied des Rates der Staatsduma; Vorsitzender der LDPR-Partei. Er hat den Einsatz russischer Streitkräfte und die Annexion der Krim aktiv unterstützt. Er hat aktiv zur Teilung der Ukraine aufgerufen. Im Namen der LDPR-Partei, deren Vorsitzender er ist, hat er eine Vereinbarung mit der "Volksrepublik Donezk" unterzeichnet.
108.
Vasilyev, Vladimir Abdualiyevich, geb. am 11.8.1949 in Klein; Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
109.
Vodolatsky, Viktor Petrovich; geb. am 19.8.1957 in der Region Azov; Vorsitzender ("Ataman") der Vereinigung der russischen und ausländischen kosakischen Streitkräfte und Abgeordneter der Staatsduma. Er hat die Annexion der Krim unterstützt und zugegeben, dass russische Kosaken an der Seite der von Moskau unterstützten Separatisten aktiv am Ukraine-Konflikt beteiligt waren. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
110.
Kalashnikov, Leonid Ivanovich, geb. am 6.8.1960 in Stepnoy Dvorets; Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
111.
Nikitin, Vladimir Stepanovich, geb. am 5.4.1948 in Opochka; Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Beziehungen zu den GUS-Staaten, Eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
112.
Lebedev, Oleg Vladimirovich, geb. am 21.3.1964 in Orel/Rudny; Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Beziehungen zu den GUS-Staaten, Eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
113.
Melnikov, Ivan Ivanovich, geb. am 7.8.1950 in Bogoroditsk; Erster stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
114.
Lebedev, Igor Vladimirovich geb. am 27.9.1972 in Moskau; Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
115.
Levichev, Nikolai Vladimirovich, geb. am 28.5.1953 in Pushkin; Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
116.
Zhurova, Svetlana Sergeevna, geb. am 7.1.1972 in Pavlov an der Newa; Erste stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte sie für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
117.
Naumets, Aleksey Vasilevich, geb. am 11.2.1968; Generalmajor der Russischen Armee. Er ist Kommandeur der 76. luftgestützten Division, die insbesondere während der rechtswidrigen Annexion der Krim an der russischen Militärpräsenz im Hoheitsgebiet der Ukraine beteiligt war.
118.
Chemezov, Sergey Viktorovich, geb. am 20.8.1952 in Cheremkhovo; Sergei Chemezov ist als einer der engen Vertrauten Präsident Putins bekannt; beide waren als KGB-Offiziere in Dresden stationiert; Chemezov ist Mitglied des Obersten Rates von "Vereintes Russland". Er profitiert von seinen Verbindungen zum russischen Präsidenten, da ihm Führungspositionen in staatlich kontrollierten Unternehmen zugewiesen werden. Er führt den Vorsitz des Rostec-Konglomerats, des führenden staatlich kontrollierten Rüstungs- und Industriekonzerns Russlands. Aufgrund eines Beschlusses der russischen Regierung plant Technopromexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, den Bau von Kraftwerken auf der Krim und unterstützt damit die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation. Ferner hat Rosoboronexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, die Eingliederung von Rüstungsunternehmen der Krim in die russische Rüstungsindustrie unterstützt und somit die rechtswidrige Annexion der Krim in die Russische Föderation konsolidiert.
119.
Babakov, Alexander Mikhailovich, geb. am 8.2.1963 in Chisinau; Abgeordneter der Staatsduma, Vorsitzender der Kommission der Staatsduma für Rechtsvorschriften für die Entwicklung des militärisch-industriellen Komplexes der Russischen Föderation. Er ist ein wichtiges Mitglied von "Vereintes Russland" und ein Geschäftsmann, der umfangreiche Investitionen in der Ukraine und auf der Krim tätigt. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
B. Unternehmen und Organisationen
1.
PJSC Chernomorneftegaz a.k.a Chornomornaftogaz; Prospekt Kirova/ per. Sovarkomovskij 52/1 Simferopol, Krim. Das "Parlament der Krim" nahm am 17. März 2014 eine Entschliessung an, in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden.
2.
Feodosia a.k.a Feodossyskoje, Predprijatije po obespetscheniju nefteproduktami; 98107, Krim, Feodossija, Geologicheskaya str. 2; Gesellschaft, die Umladungsdienste für Rohöl und Ölerzeugnisse erbringt. Das "Parlament der Krim" nahm am 17. März 2014 eine Entschliessung an, in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Feodosia erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden.
3.
"Volksrepublik Lugansk", "Luganskaya narodnaya respublika"; Offizielle Website: http://lugansk-online.info, Telefon: +38-099-160-74-14. Die "Volksrepublik Lugansk" wurde am 27. April 2014 gegründet. Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Erklärung der Unabhängigkeit am 12. Mai 2014. Am 22. Mai 2014 gründeten die "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk den "Föderalen Staat Noworossija". Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei. Ist auch an der Rekrutierung für die separatistische "Armee des Südostens" und andere illegale bewaffnete separatistische Gruppen beteiligt und trägt somit zur Untergrabung der Stabilität und der Sicherheit der Ukraine bei.
4.
"Volksrepublik Donezk", "Donétskaya naródnaya respúblika"; Offizielle Informationen, unter anderem zur Verfassung der "Volksrepublik Donezk" und zur Zusammensetzung des Obersten Rates, http://dnr-news.com/, Soziale Medien: https://twitter.com/dnrpress, http://vk.com/dnrnews. Die "Volksrepublik Donezk" wurde am 7. April 2014 ausgerufen. Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Erklärung der Unabhängigkeit am 12. Mai 2014. Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des "Föderalen Staates Noworossija". Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei. Ist beteiligt an der Rekrutierung illegaler bewaffneter separatistischer Gruppen und bedroht somit die Stabilität und Sicherheit der Ukraine.
5.
"Föderaler Staat Noworossija", "Federativnoye Gosudarstvo Novorossiya"; Offizielle Pressemitteilungen: http://novorossia.su/official. Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des nicht anerkannten "Föderalen Staates Noworossija". Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und bedroht somit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
6.
Internationale Union öffentlicher Vereinigungen "Grosse Don-Armee"; Offizielle Website: http://vvd2003.narod.ru/, Telefon: +7-8-908-178-65-57, Soziale Medien: Cossack National Guard http://vk.com/kazak_nac_guard, Anschrift: 346465 Russia Rostov Region. October (C) District. St Zaplavskaya. Str. Shosseynaya 1. Die "Grosse Don-Armee" gründete die "kosakische Nationalgarde", die für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine verantwortlich ist und damit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt und die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine bedroht. Steht in Verbindung mit Nikolay Kozitsyn, der der Befehlshaber der kosakischen Streitkräfte ist und die Verantwortung für das Kommando über die Separatisten in der Ostukraine trägt, die gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.
7.
"Sobol"; Offizielle Website: http://soboli.net, Soziale Medien: http://vk.com/sobolipress, Telefon: (0652) 60-23-93. E-Mail: SoboliPress@gmail.com, Anschrift: Crimea, Simferopol, Str. Kiev, 4 (area bus station "Central"). Radikale paramilitärische Organisation, die sich offen für die gewaltsame Beendigung der Kontrolle der Krim durch die Ukraine eingesetzt hat und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben hat. Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
8.
"Lugansker Guarde"; Soziale Medien: https://vk.com/luguard, http://vk.com/club68692201. Selbstverteidigungsmiliz von Lugansk, verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine. Steht in Verbindung mit German Propokiv, aktiver Anführer, der die Teilnahme an der Besetzung des Gebäudes des Lugansker Regionalbüros des ukrainischen Sicherheitsdienstes zu verantworten hat und in dem besetzten Gebäude eine Videobotschaft an Präsident Putin und Russland aufgezeichnet hat.
9.
"Armee des Südostens"; Rekrutierung: http://lugansk-online.info/statements, Soziale Medien: http://vk.com/lugansksbu. Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt. Verantwortlich für die Besetzung des Gebäudes des Sicherheitsdienstes in der Region Lugansk. Offizier im Ruhestand. Steht in Verbindung mit Valeriy Bolotov, der als einer der Anführer der Gruppe in die Liste aufgenommen wurde. Steht in Verbindung mit Vasyl Nikitin, verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
10.
"Volksmiliz des Donezkbeckens"; Soziale Medien: http://vk.com/polkdonbassa; Telefon: +38-099-445-63-78; +38-063-688-60-01; +38-067-145-14-99; +38-094-912-96-60; +38-062-213-26-60; E-Mail: voenkom.dnr@mail.ru, mobilisation@novorossia.co; Freiwilliger Telefondienst in Russland: +7 (926) 428-99-51 +7 (967) 171-27-09 oder E-Mail: novoross24@mail.ru; Anschrift: Donetsk. Prospect Zasyadko.13. Illegale bewaffnete Separatistengruppe, verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine. Die militante Gruppe hat Anfang April 2014 u. a. die Kontrolle über mehrere Regierungsgebäude in der Ostukraine übernommen und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ihr früherer Anführer, Pavel Gubarev, ist verantwortlich für die Übernahme des Gebäudes der regionalen Regierung in Donezk durch prorussische Streitkräfte und hat sich selbst zum "Volksgouverneur" ernannt.
11.
"Bataillon Wostok"; Soziale Medien: http://vk.com/patriotic_forces_of_donbas. Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt. Verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine. Versuchte den Flughafen von Donezk zu besetzen.
12.
Staatliches Unternehmen "Fährunternehmen Kerch", Gosudarstvenoye predpriyatiye Kerchenskaya paromnaya pereprava; 16 Tselibernaya Street, 98307 Kerch; Code: 14333981. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17.3.2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft", und das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 24.3.2014 einen Beschluss Nr. 1802-6/14 über das staatliche Fährunternehmen Kerch, in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte dieses Unternehmens erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
13.
Staatliches Unternehmen "Seehandelshafen Sewastopol, Gosudarstvenoye predpriyatiye Sevastopolski morskoy torgovy port; 3 Place Nakhimova, 99011 Sevastopol; Code: 01125548. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17.3.2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Seehandelshafen Sewastopol" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert. In Bezug auf das Handelsvolumen ist dies der grösste Seehandelshafen der Krim.
14.
Staatliches Unternehmen "Seehandelshafen Kerch", Gosudarstvenoye predpriyatiye Kerchenski morskoy torgovy port; 28 Kirova Str., 98312, Kerch, Autonomous Republic of Crimea; Code: 01125554. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17.3.2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft" und am 26.3.2014 die Entschliessung Nr. 1865-6/14 "über das staatliche Unternehmen" Seehandelshäfen Krim, mit der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Seehandelshafen Kerch" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert. In Bezug auf das Handelsvolumen ist dies der zweitgrösste Seehandelshafen der Krim.
15.
Staatliches Unternehmen Universal - Avia, Gosudarstvenoye predpriyatiye "Universal-Avia"; 5, Aeroflotskaya street, 95024 Simferopol. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 24.3.2014 einen Beschluss Nr. 1794-6/14 über das staatseigene Unternehmen "Gosudarstvenoye predpriyatiye Universal-Avia", in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Universal-Avia" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
16.
Kurort "Nizhnyaya Oreanda"; Resort "Nizhnyaya Oreanda", 08655, Yalta, Oreanda. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 21.3.2014 einen Beschluss Nr. 1767-6/14"in Bezug auf die Gründung einer Vereinigung von Kur- und Badeorten", in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Kurorts "Nizhnyaya Oreanda" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
17.
Krimunternehmen "Brennerei Azov", Azovsky likerovodochny zavod; 40 Zeleznodorozhnaya Str., 96178 town of Azov, Jankoysky district; Code: 01271681. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014 "über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Azovsky likerovodochny zavod" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
18.
Staatlicher Konzern "Nationale Erzeugervereinigung "Massandra"", Nacionalnoye proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye Massandra; 6, Str. Mira, Massandra 98600 city of Yalta; Code: 00411890. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014 "über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Nationale Erzeugervereinigung "Massandra"" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
19.
"Staatliches Unternehmen Magarach des nationalen Weininstituts", Gosudarstvenoye predpriyatiye "Agrofirma Magarach" nacionalnogo instituta vinograda i vina "Magarach"; 9 Chapayeva Str., 98433 Vilino, Bakhchisarayski district; Code: 31332064. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014 "über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agro-industriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Gosudarstvenoye predpriyatiye "Agrofirma Magarach" nacionalnogo instituta vinograda i vina "Magarach"" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
20.
Staatliches Unternehmen "Schaumweinhersteller Novy Svet", Gosudarstvenoye predpriyatiye "Zavod shampanskykh vin Novy Svet"; 1 Shalyapina Str., 98032 Sudak, Novy Svet; Code: 00412665. Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014 "über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Zavod shampanskykh vin Novy Svet" erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die "Behörden" der Krim konfisziert.
21.
Joint-Stock Company Concern Almaz-Antey (alias Almaz-Antey Corp; alias Almaz-Antey Defense Corporation; alias Almaz- Antey JSC) 41 ul.Vereiskaya, Moskau 121471, Russland; Website: almaz- antey.ru; E-Mail: antey@almaz-antey.ru. Almaz-Antey ist ein staatseigenes russisches Unternehmen. Es stellt Flugzeugabwehrwaffen einschliesslich Boden-Luft-Raketen her, die es an die russische Armee liefert. Die russischen Behörden haben schwere Waffen an Separatisten in der Ostukraine geliefert und damit zur Destabilisierung der Ukraine beigetragen. Diese Waffen werden von Separatisten eingesetzt, unter anderem zum Abschuss von Flugzeugen. Als staatseigenes Unternehmen trägt Almaz-Antey somit zur Destabilisierung der Ukraine bei.
22.
Dobrolet (alias Dobrolyot); Airline code QD, International Highway, House 31, building 1, 141411 Moskau; Website: www.dobrolet.com. Dobrolet ist ein Tochterunternehmen eines staatseigenen russischen Luftverkehrsunternehmens. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat Dobrolet bisher ausschliesslich Flüge zwischen Moskau und Simferopol durchgeführt. Es erleichtert damit die Integration der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation und untergräbt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
23.
Russische Nationale Handelsbank; Lizenz Nr. 1354 der Russischen Zentralbank, Russische Föderation, 127 030 Moskau, Krasnoproletarskaya Str. 9/5. Nach der rechtswidrigen Annexion der Krim ging die Russische Nationale Handelsbank (RNCB) vollständig in das Eigentum der "Republik Krim" über. Sie wurde ein dominanter Marktteilnehmer, obwohl sie vor der Annexion auf der Krim keine Rolle spielte. Durch den Erwerb oder die Übernahme von Zweigstellen sich zurückziehender Banken auf der Krim, hat die RNCB materiell und finanziell die Massnahmen der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt und so die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

1   SR 946.202.1. Anhang 2 und 3 GKV sind abrufbar unter folgender Internetadresse des SECO: www.seco.admin.ch (> Themen > Aussenwirtschaft > Exportkontrollen > Industrieprodukte > Rechtliche Grundlagen/Güterlisten).