951.30
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2014 Nr. 358 ausgegeben am 23. Dezember 2014
Gesetz
vom 7. November 2014
über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (Investmentunternehmensgesetz; IUG), LGBl. 2005 Nr. 156, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 66 Abs. 8
8) Die Eigenmittel einer Verwaltungsgesellschaft dürfen nie unter den in Art. 97 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Betrag sinken. Bei Unterschreiten der vorgesehenen Eigenmittel kann die FMA eine Frist einräumen, innerhalb derer der Betrag entsprechend zu erhöhen ist, ansonsten die Tätigkeit eingestellt werden muss.
II.
Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1) Wird in diesem Gesetz auf Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 verwiesen, so gelten diese als nationale Rechtsvorschriften.
2) Der vollständige Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1; abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu) veröffentlicht; er kann auch auf der Internetseite der FMA unter www.fma-li.li abgerufen werden.
III.
Inkrafttreten und Ausserkrafttreten
1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 7. November 2014 über die Abänderung des Bankengesetzes in Kraft.
2) Kapitel II. (Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013) tritt mit Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie 2013/36/EU ausser Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 67/2014 und 97/2014