416.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 13 ausgegeben am 26. Januar 2015
Gesetz
vom 4. Dezember 2014
über die Abänderung des Stipendiengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipendiengesetz; StipG), LGBl. 2004 Nr. 262, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 35 Abs. 1 Bst. i
1) Sofern kein überwiegendes Privatinteresse entgegensteht, dürfen Organe, die mit der Durchführung, Kontrolle oder Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betraut sind, Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile, bekannt geben:
i) dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, soweit die Daten für den Vollzug der Berufsbildungsgesetzgebung erforderlich sind.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 4. Dezember 2014 über die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 76/2014 und 108/2014