946.223.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 92 ausgegeben am 18. März 2015
Verordnung
vom 17. März 2015
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und gestützt auf die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 29. November 2012 (2012/739/GASP), 22. April 2013 (2013/185/GASP), 28. Mai 2014 (2014/309/GASP), 23. Juni 2014 (2014/387/GASP), 22. Juli 2014 (2014/488/GASP), 26. September 2014 (2014/678/GASP), 20. Oktober 2014 (2014/730/GASP), 26. Januar 2015 (2015/117/GASP) und 6. März 2015 (2015/383/GASP) verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien, LGBl. 2012 Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 8 Bst. A Ziff. 211 bis 217
211.
Bayan Bitar
(alias Dr Bayan Al-Bitar)
Anschrift: PO Box 11037 Damaskus, Syrien
Geschäftsführender Direktor der "Organisation for Technological Industries" (im Folgenden "OTI") und der "Syrian Company for Information Technology" (im Folgenden "SCIT"), die beide Tochtergesellschaften des syrischen Verteidigungsministeriums sind, das vom Rat benannt wurde. OTI unterstützt die Produktion chemischer Waffen für das syrische Regime. Als geschäftsführender Direktor der OTI und der SCIT unterstützt Bayan Bitar das syrische Regime. Aufgrund seiner Rolle bei der Produktion chemischer Waffen ist er ferner mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Angesichts seiner leitenden Position in diesen Organisationen steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen OTI und SCIT.
212.
Brigadegeneral Ghassan Abbas
Anschrift: CERS, Centre d'Etude et de Recherche Scientifique; (alias SSRC, Scientific Studies and Research Center; Centre de Recherche de Kaboun Barzeh Street, PO Box 4470, Damaskus)
Geschäftsführer der Zweigstelle des benannten "Syrian Scientific Studies and Research Centre" (im Folgenden "SSRC/CERS") bei Jumraya/Jmraiya. Er war an der Verbreitung von chemischen Waffen und an der Organisation von Angriffen mit chemischen Waffen, unter anderem in Ghouta im August 2013, beteiligt. Daher ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Als Geschäftsführer der Zweigstelle des SSRC/CERS bei Jumraya/Jmraiya unterstützt Ghassan Abbas das syrische Regime. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC.
213.
Wael Abdulkarim (alias Wael Al Karim)
Anschrift: Pangates International Corp Ltd, PO Box Sharjah Airport International Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate.
Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797 Damaskus, Syrien.

Morgan Additives Office No 2206, 22nd Floor, Jafza View 19, Besides Jafza View 18, Sheikh Zayed Road, Jebel Ali Free Zone Authority Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Geschäftsführender Direktor der benannten Organisation "Pangates International Corp Ltd", die als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime fungiert. Als geschäftsführender Direktor von Pangates ist Wael Abdulkarim Unterstützer und Nutzniesser des syrischen Regimes. Er bekleidet ferner eine leitende Position in der benannten "Al Karim Group", der Muttergesellschaft von Pangates. Aufgrund seiner leitenden Positionen bei Pangates und der "Al Karim Group" steht er auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen.
214.
Ahmad Barqawi (alias Ahmed
Barqawi)
Anschrift: Pangates International Corp Ltd, PO Box Sharjah Airport International Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate. Al Karim for Trade and Industry, PO Box 111, 5797 Damaskus, Syrien.
Morgan Additives Office No 2206, 22nd Floor, Jafza View 19, Besides Jafza View 18, Sheikh Zayed Road, Jebel Ali Free Zone Authority Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Generaldirektor der "Pangates International Corp Ltd", die als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime fungiert, und Geschäftsführer der "Al Karim Group". Sowohl "Pangates International" als auch die "Al Karim Group" wurden vom Rat benannt. Als Generaldirektor von Pangates und Geschäftsführer der Muttergesellschaft von Pangates, der "Al Karim Group", ist Ahmad Barqawi Unterstützer und Nutzniesser des syrischen Regimes. Aufgrund seiner leitenden Positionen bei Pangates und der "Al Karim Group" steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen "Pangates International" und "Al Karim Group".
215.
George Haswani (alias Heswani; Hasawani; Al Hasawani)
Anschrift: Provinz Damaskus, Yabroud, Al Jalaa St, Syrien
Bekannter syrischer Geschäftsmann, Miteigentümer der "HESCO Engineering and Construction Company", eines grossen Ingenieur- und Bauunternehmens in Syrien. Er hat enge Verbindungen zum syrischen Regime. Durch seine Rolle als Mittelsmann beim Ankauf von Erdöl von ISIS durch das syrische Regime ist George Haswani Unterstützer und Nutzniesser des syrischen Regimes. Ferner profitiert er von dem Regime durch Vorzugsbehandlung, unter anderem durch die Vergabe eines Auftrags (als Subunternehmer) mit Stroytransgaz, einem grossen russischen Erdölunternehmen.
216.
Emad Hamsho (alias Imad Hmisho; Hamchu; Hamcho; Hamisho; Hmeisho; Hemasho)
Hamsho Building
31 Baghdad Street

Damaskus, Syrien
Bekleidet eine leitende Position bei "Hamsho Trading". In Ausübung seiner leitenden Position bei "Hamsho Trading", einer Tochtergesellschaft der "Hamsho International", die vom Rat benannt wurde, unterstützt er das syrische Regime. Er steht auch in Verbindung mit einer benannten Organisation, der "Hamsho International". Emad Hamsho unterstützt die Shabiha-Milizen finanziell, die im Gegenzug Stahl in den von den Streitkräften und Milizen des syrischen Regimes zerstörten Gebieten fördern und schmelzen ihn in den örtlichen syrischen Stahlfabriken (Hmisho Steel) ein. Zudem ist er neben anderen benannten regimetreuen Geschäftsleuten wie Ayman Jaber Vizepräsident des syrischen Rates für Eisen und Stahl. Er steht ferner in Verbindung mit Bashar Al-Assad.
217.
Samir Hamsho (alias Samer; Sameer; Hmisho; Hamchu;
Hamcho;

Hamisho; Hmeisho; Hemasho)
Hamsho Building
31 Baghdad Street

Damaskus, Syrien
Samir Hamsho ist ein bekannter syrischer Geschäftsmann und Nutzniesser und Unterstützer des Regimes. Er ist der Eigentümer und der Vorsitzende der "al Buroj" und der "Syria Steel/Hmisho Steel", zweier Tochtergesellschaften der "Hamsho Trading", die wiederum eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten "Hamsho International" ist. Vom Industrieminister im März 2014 zum Mitglied der Handelskammer in Homs ernannt. Daher unterstützt er das syrische Regime und profitiert von seinen Verbindungen zu diesem Regime. Er steht ferner in Verbindung mit den benannten Organisationen "Hamsho International", "Syria Steel SA" und "Al Buroj Trading".
Anhang 8 Bst. B Ziff. 66 bis 71
66.
Organisation for Technological Industries
(alias Technical Industries Corporation (im Folgenden "TIC"))
Anschrift: PO Box 11037 Damaskus, Syrien
Tochtergesellschaft des vom Rat benannten syrischen Verteidigungsministeriums. OTI ist an der Produktion chemischer Waffen für das syrische Regime beteiligt. Sie ist daher für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung verantwortlich. Als Tochtergesellschaft des Verteidigungsministeriums steht sie auch in Verbindung mit einer benannten Organisation.
67.
Syrian Company for Information Technology (im Folgenden "SCIT")
Anschrift: PO Box 11037 Damaskus, Syrien
Tochtergesellschaft der "Organisation for Technological Industries" (im Folgenden "OTI") und somit des syrischen Verteidigungsministeriums, die vom Rat benannt wurden. SCIT arbeitet ferner mit der vom Rat benannten Syrischen Zentralbank zusammen. Als Tochtergesellschaft der OTI und des Verteidigungsministeriums steht die SCIT auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen.
68.
Hamsho Trading (alias Hamsho Group; Hmisho Trading Group; Hmisho Economic Group)
Hamsho Building
31 Baghdad Street Damaskus, Syrien
Tochtergesellschaft der vom Rat benannten "Hamsho International". In dieser Eigenschaft steht "Hamsho Trading" in Verbindung mit einer benannten Organisation, der "Hamsho International". "Hamsho Trading" unterstützt das syrische Regime über ihre Tochtergesellschaften, darunter "Syria Steel". Über ihre Tochtergesellschaften steht "Hamsho Trading" in Verbindung mit regimetreuen Gruppen wie den Shabiha-Milizen.
69.
Syria Steel SA (alias Syria Steel Co; Syria Steel Rolling Mill; Hmisho Steel)
Hamsho Building
31 Baghdad Street Damaskus, Syrien
Tochtergesellschaft der "Hamsho Trading" und damit letztendlich eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten "Hamsho International". In dieser Eigenschaft steht "Syria Steel SA" in Verbindung mit einer benannten Organisation. "Syria Steel SA" unterstützt das syrische Regime auch durch ihre Zusammenarbeit mit den Shabiha-Milizen und die Produktion von Rüstungsgütern.
70.
Al Buroj Trading (alias Borouj Trading Company)
Hamsho Building
31 Baghdad Street Damaskus, Syrien
Tochtergesellschaft der "Hamsho Trading" und damit letztendlich eine Tochtergesellschaft der vom Rat benannten "Hamsho International". In dieser Eigenschaft steht "Al Buroj Trading" in Verbindung mit einer benannten Organisation, der "Hamsho International".
71.
DK Group (alias DK Group Sarl; DK MiddleEast & Africa Regional Office)
Anschriften: DK MiddleEast & Africa Regional Office, Peres Lazaristes Center, No. 3, 5th Floor, Emir Bachir Street, Beirut Central District, Bachoura Sector, Beirut, Libanon. Azarieh Building - Block 03, 5th Floor
Azarieh Street - Solidere - Downtown, PO Box 11-503, Beirut, Libanon
Die "DK Group" liefert neue Banknoten an die Syrische Zentralbank. Damit unterstützt die "DK Group" das Regime. Durch diese Lieferbeziehung steht sie ferner in Verbindung mit einer benannten Organisation, der Syrischen Zentralbank.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef